Abgeordnetenkammer verschärft Strafrecht

Schleusung und sexuelle Nötigung von Kindern unverjährbar

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Bukarest (ADZ) – Das Unterhaus hat am Donnerstag als letzte Parlamentskammer einstimmig eine Gesetzesinitiative verabschiedet, die das Strafrecht in puncto Delikte wie Menschenschmuggel oder Gewalt, einschließlich sexuelle, gegen Kinder erheblich verschärft. Der Gesetzentwurf visierte Änderungen der Artikel 209, 210, 211, 213, 210 – 220 und 282 des geltenden Strafgesetzbuches, damit Straftaten wie Schleusung, Sklaverei, sexueller Missbrauch und/oder Folter von Kindern und Jugendlichen sowie  Kinderpornographie fortan unverjährbar sind. 

Auch die Unterlassung von Anzeigen im Fall eines Verdachts auf derartige Delikte soll in Zukunft härter bestraft werden – die Abgeordneten erhöhten das Strafmaß nämlich um ein Jahr auf bis zu drei Jahre Freiheitsentzug.

Ende letzten Jahres hatten mehr als hundert Nichtregierungsorganisationen in einem offenen Brief auf das relativ lasche Strafrecht in puncto sexueller Gewalt gegen-über Kindern und Jugendlichen sowie Kinderpornographie hingewiesen und dessen umgehende Verschärfung gefordert. 
Das neue Gesetz über erwähnte Strafrechtsänderungen muss nun als Nächstes dem Staatsoberhaupt zur Ausfertigung vorgelegt werden.