Achtung, Abfall! Entsorgungsregime verschärft

Das neue Jahr setzt mit einem verschärften Regime der Abfallentsorgung an. Es wurden nicht nur neue Tatbestände eingeführt, die zu Sanktionen führen können – einschließlich einer strafrechtlichen Haftung in manchen Fällen –, sondern auch bestehende Sanktionen verschärft, sodass viel höhere Bußgelder für Unternehmen und natürliche Personen drohen. Gleichzeitig wurde durch die Ersetzung einiger Begriffe die Ausweitung bestimmter Verpflichtungen in Bezug auf die Abfallentsorgung erreicht. 

Neue Regeln zur Abfallentsorgung

Seit August 2021 hat Rumänien neue Regelungen bezüglich der Entsorgung von Abfällen. Die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 92 vom 26. August 2021 („DVO 92“) ersetzte das Gesetz Nr. 211/2011 über die Abfallbewirtschaftung (rum. gestionarea deșeurilor) durch Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/98/CE vom 19. November 2008 in nationales Recht. 

Aufgrund der rumänischen Verfassung sind (wie wiederholt im anderen Zusammenhängen berichtet) Dringlichkeitsverordnungen vom Parlament zu genehmigen. Die DVO 92 wurde Anfang dieses Jahres durch das Gesetz Nr. 17 vom 9. Januar mit erheblichen Änderungen genehmigt. Diese traten am 12. Januar 2023 in Kraft.

Wichtigste Änderungen kurzgefasst

In aller erster Linie ist als wichtigste Änderung die Erhöhung der Sanktionen für die unrechtmäßige Abfallentsorgung, sowohl für juristische als auch für natürliche Personen, zu erwähnen. 

Für jede Kategorie von Sanktionen wurden die Obergrenzen erhöht. Zum Beispiel riskieren juristische Personen jetzt Bußgelder zwischen 40.000 und 60.000 Lei – verglichen mit den früheren Grenzen, die im Bereich von 20.000 bis 40.000 Lei lagen, eine erhebliche Steigerungen. Natürlichen Personen drohen ebenfalls viel höhere Bußgelder, denn die derzeitige Grenze wurde für bestimmte Tatbestände (z. B. Zurücklassen, Wegwerfen sowie das Verstecken von Abfällen) bis auf 45.000 Lei angehoben.

Den Verantwortlichen droht neuerdings bei dem Zurücklassen, Wegwerfen oder Beseitigen von Abfällen an nicht genehmigten Orten oder bei dem Verbrennen oder Vergraben von Abfall außerdem die Beschlagnahme der zur Begehung der Tat verwendeten Güter und Mittel (u. a. Fahrzeuge).

Die Vorschriften für den Abfalltransport wurden ebenfalls geändert, sodass die Transportunternehmen nunmehr verpflichtet sind, ihre Fahrzeuge mit dem Buchstaben „D“ zu registrieren und bei der Einfuhr von Abfällen in Rumänien bewährte Routen zu befolgen.

Achtung! Bestellung eines Abfallbeauftragten – Generalpflicht

Von besonderer Wichtigkeit für alle Unternehmen ist, dass beginnend mit diesem Jahr die Bestellung eines Abfallbeauftragten (rum. responsabil privind managementul deșeurilor) nicht nur für Inhaber von Umweltgenehmigungen, sondern für jeden Eigentümer einer abfallentsorgenden und/oder abfallerzeugenden Wirtschaftstätigkeit verpflichtend wurde. Im Falle derjenigen Unternehmen, die eine Umweltgenehmigung halten, muss der Abfallbeauftragte nunmehr in Abfallwirtschaft und Gefahrstoffen geschult sein. Nachgewiesen wird dies durch ein Zertifikat über den Abschluss von auf nationaler Ebene anerkannten Ausbildungs- und Spezialisierungsprogrammen gemäß den Bestimmungen der Regierungsverordnung Nr. 129/2000 über die Berufsausbildung.

Strafrechtliche Haftung

Der Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Sammlung, des Transports oder der Verwertung von Abfällen, einschließlich der Kontrolle dieser Vorgänge und der anschließenden Instandhaltung der Entsorgungsflächen, wird unter bestimmten Umständen nunmehr mit Freiheitsstrafe bestraft.

Außerdem werden künftig für das Vergraben von Abfällen, das Verbrennen von Abfällen und/oder Stoffen oder Gegenständen aller Art, sowie für das Zurücklassen, Wegwerfen und/oder Verstecken von Abfällen Strafverfahren eingeleitet.

Fazit

Ab Januar 2023 sind Unternehmen verpflichtet, den internen Prozeduren für die Abfallentsorgung höhere Aufmerksamkeit zu schenken. Diejenigen, die eine abfallentsorgende und/oder abfallerzeugende Wirtschaftstätigkeit durchführen, müssen zudem einen Abfallbeauftragten bestellen. 

Natürliche Personen stehen im Umgang mit Abfall ebenfalls unter der Lupe – sie müssen bei Missachtung der Regelungen mit höheren Bußgeldern bzw. der Androhung einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

Angesichts der anhaltenden Diskussionen über dem Umweltschutz sind die Änderungen unseres Erachtens nachvollziehbar. 


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