Adrian Năstase und Ehefrau unterliegen beim EGMR

Beide Klagen der Eheleute als unzulässig abgelehnt

Straßburg (ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz im französischen Straßburg hat am Donnerstag die Klagen des vorbestraften früheren Premierministers Adrian Năstase (PSD) und dessen Ehefrau Dana gegen ihre Verurteilung im Korruptionsverfahren „Zambaccian“ einstimmig als unzulässig abgelehnt. In besagter Causa war Năstase 2014 vom Obersten Gericht wegen wiederholter Bestechungsannahme und Erpressung zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden, während seine Frau wegen Fälschung von Zolldokumenten mit einer Bewährungsstrafe davonkam.

Beide hatten anschließend den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen und dabei einen unfairen Strafprozess sowie eine angebliche Befangenheit der rumänischen Gerichtsinstanz beklagt. Bezüglich der beiden Klagen „Năstase gegen Rumänien“ (46/15 und 744/15), befand der EGMR nun am Donnerstag, dass diese „eklatant unzulässig“ seien – man habe „keinerlei Verstöße gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention“ (das Recht auf einen fairen Prozess) feststellen können, auch seien „die Zweifel der Kläger an der Unvoreingenommenheit“ der rumänischen Gerichtsinstanz „unbegründet“.