Änderungen des Steuergesetzes angekündigt

Sozialabgaben an Arbeitnehmer, Mindestbruttolohn 1900 Lei, 10 Prozent Einkommenssteuer

Vor allem um weitgehende Änderungen im Steuergesetz ging es in der Regierungssitzung von Donnerstag.
: Foto: Regierung

Bukarest (ADZ) - Die rumänische Regierung hat am Donnerstag umfangreiche Änderungen des Steuergesetzes angekündigt, die entsprechend eines Projektes für eine Eilverordnung ab Anfang kommenden Jahres in Kraft treten sollen. Die wichtigsten Änderungen sowie das Gesetzesprojekt sind über die Webseite des Finanzministeriums abrufbar.

Dementsprechend werden die Sozialabgaben, wie mehrmals angekündigt, fast vollständig dem Arbeitnehmer übertragen und das Abgabenniveau in Bezug auf den Bruttolohn – jedoch nicht unbedingt auf die Gesamtlohnkosten – verringert (von 39,25 Prozent auf 37,25 Prozent). Von derzeit neun Abgaben sollen lediglich drei übrigbleiben. Auf den Bruttolohn werden beim Arbeitnehmer künftig 10 Prozent Abgaben für die Krankenversicherung sowie 25 Prozent für Sozialversicherungen erhoben. Beim Arbeitgeber bleibt eine sogenannte Arbeitsversicherungsabgabe (rum.: „contribuţie asiguratorie pentru muncă“), in welcher mehrere bisherige Abgaben wie z. B. Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung zusammengeführt werden.

Die Einkommensteuer wird von 16 Prozent auf 10 Prozent verringert und der Mindestbruttolohn von 1450 Lei um rund 30 Prozent auf 1900 Lei erhoben – dies soll unterm Strich einem Mindestbruttolohn von 1550 Lei nach dem jetzigen Steuergesetz entsprechen. Gleichzeitig werden etwas höhere Steuerabschläge (rum.:“deduceri personale“) für Geringverdiener gewährt. Unter Einbezug dieser Änderungen bleibt im kommenden Jahr nach Abzug der Steuern bei einem Mindestlohn von 1900 Lei brutto beim Arbeitnehmer ein Nettolohn von 1163 Lei übrig – zurzeit sind es 1065 Lei netto. Gewerkschaften und verschiedene Analysten haben in den vergangenen Wochen mehrmals darauf hingewiesen, dass bei allen Bruttolöhnen ähnliche Erhöhungen vorgenommen werden müssten, damit die Nettolöhne der Arbeitnehmer nicht unter den neu eingeführten Maßnahmen leiden. Gleichzeitig wurde auch ermahnt, dass der Staat nicht über die nötigen Hebel verfügt, um derlei Erhöhungen durchzusetzen.

Des Weiteren kündigte die Regierung an, dass die Sozialabgaben für unabhängig Beschäftigte (u. a. Anwälte, Ärzte, Notare, Künstler usw.) entsprechend dem Mindestlohn und nicht mehr dem tatsächlichen Einkommen zufolge berechnet werden.

Arbeitsministerin Lia Olguţa Vasilescu gab zu Beginn der wöchentlichen Regierungssitzung auch bekannt, dass die Anhebung der Mindestrente auf 640 Lei erst am 1. Juli 2018 in Kraft treten solle, und nicht wie geplant zu Jahresanfang. Der Richtwert eines Rentenpunkts solle am 1. Juli 2018 von 1000 auf 1100 Lei erhöht werden, dies entspreche einer allgemeinen Erhöhung der Renten von zehn Prozent. Des Weiteren plane die Regierung, die Beiträge zur privaten Rentenpflichtversicherung von gegenwärtig 5,1 auf 3,7 Prozent zu senken; nominell soll die Abgabe nicht sinken.