Änderungen für Wähler im Ausland rechtskräftig

Symbolfoto: Pixabay.com

Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Dienstag das abgeänderte Wahlgesetz ausgefertigt, das die Wahlfrist für Wähler im Ausland von einem auf drei Tage verlängert. Von Freitag ab 12 bis 21 Uhr, Samstag und Sonntag von 7 Uhr morgens bis 21 Uhr sollen die Wahllokale geöffnet sein. Falls sich am Ende des Tages noch Personen in der Warteschlange befinden, muss die Wahlzeit um weitere drei Stunden, bis 23.59 Uhr, verlängert werden. Auch sind die Online-Stimmabgabe und die Briefwahl möglich. Die elektronische Erfassung der Wähler auf den Zusatzlisten wird den Prozess der Stimmabgabe um ein Weiteres erleichtern.