Ästhetisch fragwürdig und auch noch illegal

Kreiskulturamt verhängt Strafe gegen Bürgermeisteramt

Von der anderen Seite des Temeswarer Korso kann nun König Ferdinand auf seine Gattin blicken: Am 3. August wurde Königin Marias Büste eingeweiht, eine Genehmigung durch das Kulturministerium gibt es allerdings nicht. Foto: Zoltán Pázmány

Temeswar (ADZ) – Eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Lei verhängte dieser Tage das Temescher Kreiskulturamt gegen die Stadt Temeswar, da die Verwaltung für die im Sommer auf dem Siegesplatz/Piaţa Victoriei aufgestellte Büste der Königin Maria keine Vorgenehmigung durch den zuständigen Ausschuss des Kulturministeriums vorweisen kann. Die Statue wurde somit gesetzeswidrig aufgestellt, wie der Leiter der Behörde, Sorin Predescu, gegenüber den Temeswarer Medien erklärte. Das Bürgermeisteramt hätte sich das Vorhaben durch die auf zentraler Ebene funktionierende Denkmalkommission genehmigen lassen müssen, so schreibe es das Gesetz vor. Das Kreiskulturamt habe laut Predescu die Stadtverwaltung vor Beginn der Arbeiten auf das Gesetz hingewiesen, doch es habe keine Reaktion gegeben, die ästhetisch durchaus fragwürdige Statue wurde im Rahmen der Feierlichkeiten zum 100-jährigen Einmarsch rumänischer Truppen in die Stadt Temeswar eingeweiht. Sie befindet sich direkt gegenüber der Ende der 1990er Jahre aufgestellten Büste König Ferdinands und rief bei vielen Temeswarern Kritik hervor. Das Denkmal soll der Königin wenig bis gar nicht ähneln.

Auch für die Statuen auf der Allee der Banater Persönlichkeiten im Scudier-Park soll es keine Genehmigungen geben, auch in diesem Falle habe es die Stadtverwaltung versäumt, die Denkmalkommission im Vorfeld anzurufen. Dort hatte bereits die Vorgängerverwaltung unter Bürgermeister Gheorghe Ciuhandu verschiedene Büsten aufstellen lassen, einige davon, wie zum Beispiel jene des Prinzen Eugen von Savoyen und des ersten österreichischen Gouverneurs Graf von Mercy sind von zweifelhafter Qualität. Auch die Aufstellung ist kurios, so folgt auf Johann von Hunyad ein quasi-unbekannter Kunstkritiker oder auf den höchstens regional bekannten Schriftsteller Anghel Dumbr²veanu kein geringerer als Karl Robert von Anjou, König von Ungarn im 14. Jahrhundert.

Zweck der Genehmigungsprozedur sei die Bewahrung des öffentlichen Raums vor Kitsch-Denkmälern, die es hierzulande gerade deshalb geben würde, weil Kommunalverwaltungen mittlerweile von einer regelrechten Denkmalwut getrieben seien und fortwährend Statuen einweihen würden, so Kulturamtsleiter Predescu. Die Fachleute des Kulturministeriums würden die Ästhetik der vorgeschlagenen Statuen überprüfen und nur jene zulassen, die einem Mindestmaß an ästhetischen Kriterien gerecht werden und in ihrem baulichen Umfeld passen. Dies sei in Temeswar nicht der Fall gewesen, da die Stadt keine Genehmigungen beantragt hat. Merkwürdigerweise würden die Beamten die Geldstrafe von 20.000 Lei auf die leichte Schulter nehmen. Im Bürgermeisteramt scheine sich niemand darum zu kümmern, so die Einschätzung des Behördenleiters. Er wies darauf hin, dass das Kreiskulturamt laut Gesetz das Bürgermeisteramt auffordern kann, die illegal aufgestellten Statuen zu entfernen, man sei dazu befugt. Letztendlich könne man auch das zuständige Verwaltungsgericht anrufen.