Aggression gegen Umweltschützer

Romsilva verteidigt das Vorgehen eines Forstmanns mit dem Zitieren von Gesetzesparagraphen

Der Nationalpark Semenik – Karasch-Schluchten im südlichen Banater Bergland ist das größte Urwaldgebiet innerhalb der Europäischen Union. Vor knapp einem Jahr sind Einzelgebiete – „Waldinseln“ – dieses Nationalparks in die Liste des UNESCO-Weltnaturerbes aufgenommen worden. Es gibt jedoch innerhalb dieses Nationalparks auch weitere wertvolle und erhaltenswerte Waldparzellen, die von den Umweltschützern und Naturfreunden als „unzureichend geschützt“ angesehen werden, angesichts der Duplizität einer Institution, Romsilva, die einerseits offiziell mit dem Schutz schützenswerter Areale beauftragt ist, andrerseits durch ihren Status als Wirtschaftsunternehmen gezwungen wird, den Wald zu Geld zu machen – auch, um sich zu finanzieren. Das tut die staatliche Forstbehörde Romsilva vor allem, indem sie Holzeinschlag autorisiert und auch selber schlägt und hauptsächlich Rohholz verkauft.

Dieser sich widersprechende Doppelstatus der staatlichen Forstbehörde fordert von den Umweltschützern besondere Wachsamkeit und eine ununterbrochene Präsenz in den Wäldern, die Romsilva zum Schutz anvertraut sind, um jede Übertretung der Hege- und Pflegepflicht zu beobachten, auf Fotos und Filmen festzuhalten und den nationalen und internationalen Naturschutzbehörden zur Kenntnis zu bringen. Dabei geht es oft nicht gerade sanft zu, denn die auf frischer Tat erwischten Forstfrevler, die oft in offizieller Mission seitens Romsilva unterwegs sind und auch eine gewisse rechtliche Stütze genießen durch eine sich in Teilen widersprechende Gesetzgebung, reagieren nicht selten aggressiv: Sie wissen sich meist nicht ganz im Recht (und nicht ganz im Unrecht) und versuchen, dies mit der Faust zu erklären.

Deshalb plädieren die Umweltschutzorganisationen neuerdings immer eindringlicher für eine Trennung der Aufgaben von Romsilva – das staatliche Forstunternehmen soll sich bloß um die wirtschaftliche Nutzung und Generalverwaltung der Wälder (von Aufforstung bis Holzeinschlag – was sie sowieso am besten können) kümmern, während eine Institution, die es ohnehin schon gibt, die Nationalagentur für Geschützte Areale ANANP (Agenția Națională pentru Arii protejate) sich ausschließlich dem aktiven Schutz der schützenswerten Areale widmen soll. Und mit dieser Trennung, die politisch nicht gewünscht zu sein scheint, sollte endlich auch in Rumänien Schluss sein mit dem Holzeinschlag innerhalb geschützter Areale, wie er immer wieder, oft mit den skurrilsten rechtlichen Argumenten, immer aber mit der Komplizenschaft der Forsteinrichtung, praktiziert und – meist folgenlos – aufgedeckt wird.

Jüngst passierte es einem der von Agent Green beauftragten Umweltschützer, der auf einer öffentlichen Forststraße in der Nähe der Kreisstraße 582 C zwischen Iabalcea und dem Bereich der Comarnic-Höhlen im Nationalpark Semenik – Karasch-Schluchten unterwegs war, dass sich ihm ein Mann in den Weg stellte, der offensichtlich in einem nahen Holzschlag beschäftigt war. Der Aggressor blockierte die Weiterfahrt des Fahrzeugs des Umweltschützers, begann ihn wüst zu beschimpfen, mit Prügel zu bedrohen und versuchte, mit Gewalt in dessen Fahrzeug zu steigen, um diesem wohl die Filmkamera zu entreißen. Die Szene wurde vom Umweltschützer gefilmt und über Agent Green öffentlich gemacht.

Daraufhin reagierte Romsilva – die staatliche Forstbehörde wird von Agent Green nur insofern im Filmstück angesprochen, als erwähnt wird, dass das Ganze auf einem geschützten Areal geschah, das zum Nationalpark Semenik – Karasch-Schluchten gehört – mit einem Kommuniqué. Man bedauere den Vorfall, der auf der Forststraße UP XI Comarnic passierte. Doch dann legt der Nationale Regiebetrieb der Wälder Romsilva gegen den/die Umweltschützer los: Der „Ermittler“ von Agent Green habe in seinem Kommentar zum Film eine Reihe falscher Behauptungen aufgestellt, denn in erster Linie sei die genannte Forststraße UP XI keine öffentliche. Art.46 des Gesetzes 46/2008 (das Forstgesetzbuch) sehe ausdrücklich vor, dass man in einen Wald nur unter bestimmten Bedingungen hineindürfe, während Art.83 besage, dass Forststraßen für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind und ausschließlich „technologischen Transporten“ dienen. Angeführt werden auch die Geldstrafen, die widrigenfalls zu entrichten sind. Personen, die sich auf einem solchen Areal aufhalten, brauchen dafür eine Genehmigung seitens des „Kustoden des geschützten Areals“, also von Romsilva. Auch hier: widrigenfalls Strafgelder über Strafgelder.

Romsilva habe in den vergangenen sechs Monaten die zahlreichen Beschwerden und Beanstandungen der Umweltschützer von Agent Green zur Kenntnis genommen bezüglich illegalem Holzeinschlag, unterstreicht aber, dass man bislang „keinerlei Gesetzwidrigkeiten“ feststellen konnte, was auch „das Kreiskommissariat der Nationalen Garde für Umweltschutz, das Generalkommissariat der Nationalen Garde für Umweltschutz und das Kontrollteam des Umweltministeriums bestätigen können“ (nun: zumindest von letzterem ist bestätigt, dass man während der Kontrolle zahlreiche Gesetzesverstöße feststellte).

Selbstsicher und anmaßend endet das Kommuniqué von Romsilva mit folgender Behauptung: „...wenn Agent Green Informationen über angebliche Gesetzesverstöße auf den Forstarealen oder in den von Romsilva verwalteten geschützten Wäldern besitzt, können die Kontrollorgane oder die Organe für Strafverfolgung darüber informiert werden“.