Aktuelle steuerliche Haushaltsmaßnahmen mit Praxisbezug

Ende 2021 brachte die Regierungsverordnung Nr. 130/17.12.2021 einige neue steuerliche Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Die Verordnung ist seit dem 18. Dezember 2021 anwendbar.

Maßnahmen für den Wirtschaftsbereich

Ab dem 1. Januar 2022 sind Geld- und Sachgeschenke, inklusive Geschenkgutscheine, die den eigenen Mitarbeitern gewährt werden, von der Einkommenssteuer und den Sozialabgaben befreit, wenn sie unter dem Schwellenwert von 300 Lei pro Person und Gelegenheit liegen. Die vorherigen Bestimmungen legten den steuerfreien Schwellenwert auf 150 Lei fest. Ab dem gleichen Datum dürfen Geschenkgutscheine nicht mehr an Dritte, z. B. als Anreiz für Mitarbeiter von Partnern, sondern nur noch an eigene Mitarbeiter für bestimmte Feiertage und Feierlichkeiten gewährt werden. 

Ein ermäßigter USt-Satz von 5 Prozent gilt für den Erwerb von Wohnungen mit einer maximalen Fläche von 120 Quadratmeter und einem Wert zwischen 450.000 und 700.000 Lei (ohne USt.). Dieser ist nur ein Mal anwendbar. Die früheren Bestimmungen zur USt-Ermäßigung für Wohnungen mit einem Wert unterhalb von 450.000 Lei bleiben weiterhin in Kraft. 

Zur Überwachung von Wohnungsverkäufen, die unter die neu eingeführten Regelungen fallen, soll von den Behörden ein spezielles Register eingerichtet werden. Dieses wird von den Notaren aufgrund der von ihnen zu beurkundenden Kaufverträge ausgefüllt.

Während der kalten Saison gilt ein ermäßigter USt-Satz von 5 Prozent für die Lieferung von Wärme an (i) die Bevölkerung, (ii) private und öffentliche Krankenhäuser und Schulen, (iii) nichtstaatliche Einrichtungen, (iv) öffentliche und private Anbieter von sozialen Dienstleistungen. Unter „kalte Saison“ ist der Zeitraum von fünf Monaten zwischen dem 1. November des laufenden Jahres und dem 31. März des Folgejahres zu verstehen.

Ab dem 1. März 2022 wird der Einbehalt von Quellensteuern, die innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit nicht an den Staatshaushalt bezahlt werden, als Straftat eingestuft und mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren oder einer Geldstrafe (in besonderen Fällen) bestraft.

Essens- und Geschenkgutscheine sowie die Gutscheine für Kindergärten, Kultur und Tourismus werden ab dem 1. Februar 2022 nur noch elektronisch ausgestellt und gelten für die Verwendung auf rumänischem Staatsgebiet.

Für Produkte, bei denen ein hohes Betrugs- und Steuerhinterziehungsrisiko besteht, wird in Rumänien die Verwendung der elektronischen Rechnung „Ro e-factura“ (en: Ro e-invoice) ab dem 1. Juli 2022 für B2B-Beziehungen verpflichtend sein. Die Liste der betroffenen Produkte enthält: (i) Obst, Gemüse, andere essbare Pflanzen, (ii) alkoholische Getränke, (iii) neue Gebäude, (iv) Mineralprodukte (natürliches Mineralwasser, Sand, Kies), (v) Kleidung und Schuhe.

Das Mindestgehalt darf für einen Arbeitnehmer für maximal 24 Monate in demselben Unternehmen beibehalten werden. Nach diesem Zeitraum ist das Gehalt des Arbeitnehmers zu erhöhen.

Der Zeitraum für die Anwendbarkeit der Steueramnestie wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Somit können gewisse steuerliche Nebenleistungen entsprechend der vor dem 31. März 2020 fälligen Haushaltsverbindlichkeiten unter gewissen Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2022 erlassen werden. Die Frist für die Beantragung des Erlasses der steuerlichen Nebenleistungen wurde in der Vergangenheit wiederholte Male verlängert, zuletzt endete die Antragsfrist am 31. Januar 2022.

Maßnahmen für natürliche Personen

Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen monatlichen Renteneinkünfte wird ab 2022 zusätzlich zu dem nicht steuerpflichtigen Betrag von 2000 Lei auch der Krankenversicherungsbeitrag, falls zutreffend, abziehbar sein. Bisher war dies nicht der Fall.

Eine weitere Änderung betrifft vergleichsweise hohe Renteneinkünfte. Der Teil der Rente, der 4000 Lei/ Monat übersteigt, unterliegt beginnend mit dem 1. Januar 2022 auch dem Krankenversicherungsbeitrag.

Natürliche Personen, die Renteneinkünfte aus dem EU- oder Nicht-EU-Ausland beziehen, sind verpflichtet, diese Einkünfte in der einheitlichen Jahres-Einkommensteuererklärung (Formular 212) zu deklarieren.

Maßnahmen für den öffentlichen Sektor

Die Löhne und Gehälter der Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie die Sozialleistungen und die Verpflegungszuschläge wurden für das Jahr 2022 eingefroren. Überstunden werden nur noch durch Freizeitausgleich kompensiert. Es gibt bestimmte Ausnahmen, wie z. B. die Erhöhung der Gehälter für gewisse Kategorien des Schulpersonals (Lehrer und Hilfspersonal).

Fazit

In Anbetracht der Vielzahl neuer Bestimmungen und Änderungen wurde die VO 130/2021 scherzhaft als „Achterbahn-Verordnung“ bezeichnet. Dennoch ist ihr Inhalt kein Witz. Die Unternehmen sollten Zeit und Ressourcen für die Analyse der Bestimmungen aufwenden, die ihr Geschäft beeinflussen können.


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