Alarmstufe: Regierung billigt erste Corona-Lockerungen

Gesetzentwurf muss vom Parlament verabschiedet werden

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Bukarest (ADZ) - Das liberale Minderheitskabinett unter Premierminister Ludovic Orban hat auf seiner Regierungssitzung von Montag einen Gesetzentwurf über die im Zeitraum des Alarmzustands greifenden Corona-Lockerungen, die damit einhergehenden Schutzvorkehrungen, aber auch über weiter geltende Beschränkungen sowie Strafen bei Verstößen dagegen gebilligt.

Eingedenk des jüngsten Urteils des Verfassungsgerichts, demzufolge Beschränkungen nur vom Parlament festgelegt werden können, beschloss die Regierung, auf einen Gesetzentwurf statt auf die vom Premier angekündigte Eilverordnung zu setzen. Orban forderte die Legislative auf, das Gesetzesprojekt umgehend zu verabschieden; im Parlament dürfte es aller Wahrscheinlichkeit nach noch einige Änderungen erfahren.

Das Gesetzesprojekt der Regierung sieht ab dem 15. Mai die Maskenpflicht in allen öffentlichen geschlossenen Räumen – Läden, öffentlichen Transportmitteln, Arbeitsplatz – vor, des Weiteren eine Reihe von Auflagen für Arbeitgeber, die im Fall einer Belegschaft von mehr als 50 Mitarbeitern diese etappen- bzw. schichtweise einsetzen müssen. Allen Arbeitgebern wird außerdem weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, auf Homeoffice bzw. Heim- oder Telearbeit zu setzen. Vorgesehen sind außerdem auch mögliche Preisdeckelungen bei Arzneien, Impfstoffen, Schutzbekleidung und medizinischer Apparatur.

Der Gesetzentwurf enthält keinerlei Angaben bezüglich der bisher bei Ausgängen obligatorischen eidesstattlichen Erklärungen – Premier Orban sagte diesbezüglich lediglich, dass noch kein Beschluss gefasst worden sei. Verstöße gegen geltende Beschränkungen sollen laut Gesetzesprojekt nach dem Bußgeld-Rahmen des Regierungserlasses Nr. 2/2001 bestraft werden, gegen den es bisher keine Verfassungsklage gibt.