Arbeitsministerin wendet sich ans Verfassungsgericht

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nachdem das Parlament kürzlich eine Verdoppelung des Kindergelds beschlossen hat (von 42 Lei im Monat sollen künftig 84 Lei ausbezahlt werden), teilte Arbeitsministerin Rovana Plumb mit, dass die Regierung sich ans Verfassungsgericht wenden will, um sich Klarheit über das Kindergeld zu verschaffen: Ob dies ein universelles Recht für alle Kinder sei, oder ob es differenziert behandelt werden kann, in dem Sinne, dass die Kinder aus bedürftigen Familien mehr bekommen als die aus wohlhabenden. Dazu kommentiert Csaba Asztalos, der Vorsitzende des Antidiskriminierungsrats (CNCD), dass eine solche Diskriminierung nicht verfassungsgemäß sei. Die Regierung könne armen Familien auf andere Art helfen.