Auch in Temeswar erstmals Steuer für Altbauten

Überbesteuerung erst ab 2017

Temeswar - Wie überall im Lande stehen auch die Temeswarer Steuerzahler schon mittendrin im neuen Steuerjahr. Adrian Bodo, Leiter des Temeswarer Steueramts, versuchte die lokalen Gemüter schon Ende des verflossenen Jahres mit der Versicherung zu beruhigen, dass es in der Begastadt 2016 keine Erhöhung der Lokalsteuer und -gebühren geben wird. Selbstverständlich wird es jedoch  auch einige ... Ausnahmen geben. Der Wert der Steuern und Lokalgebühren für das laufende Jahr wurde schon Ende Oktober vom Temeswarer Stadtrat festgelegt und genehmigt. Gebühren und Steuern können ab Montag, dem 11. Januar beglichen werden. Die bei den Stadtbewohnern so beliebte traditionelle Steuerermäßigung für brave Steuerzahler wird auch heuer beibehalten: Steuerzahler, die ihre für 2016 anfälligen Steuern bis zum 31. März bezahlen, wird wie bisher eine Ermäßigung von 10 Prozent gewährt.

Wenn die Steuern und Gebühren für die Mehrheit der Temeswarer die gleichen bleiben, wird ab heuer doch ein Teil der Bewohner tiefer in die Taschen greifen müssen: Das, da die Stadtverwaltung gemäß des neuen Steuergesetzes den bisher praktizierten minimalen Steuersatz bei Immobiliensteuern (Häuser und Bodenflächen) laut Gesetz anheben muss. Bei der Häusersteuer wird ab heuer als Novum ein höherer Steuersatz pro Quadratmeter eingeführt. Versteuert werden Gebäude auch nicht mehr verschieden nach ihrem Eigentümer (Privat- oder Rechtsperson), sondern nach dem Zweck ihrer Nutzung. Wirtschaftliche Nutzung von Immobilien zieht höhere Steuern nach sich. Für unbenutzte oder vermietete Immobilien werden Steuern um 0,6 Prozent erhöht. Auch Rechtspersonen, die im Besitz von Immobilien stehen, haben um ein Prozent mehr zu bezahlen. Ein absolutes Novum gibt es in der Begastadt für die Besitzer von historischen, denkmalgeschützten Bauten. Bekanntlich besitzt die Stadt Temeswar zirka 14.500 dieser Altbauten. Nach mehr als zwei Jahrzehnten hat diese bisher bevorzugte Kategorie der Temeswarer Einwohnerschaft, zum Großteil in der historischen Innenstadt ansässig, ab heuer auch ihre Häusersteuer zu entrichten.

Mehr noch: Eigentümer von vernachlässigten Häusern werden ab 2017, wie schon 2015 angekündigt, kräftig zur Kasse gebeten. Für derlei Häuser könnte die neue Häusersteuer gar fünfmal höher als bisher ausfallen. Im Jahr 2018 soll diese Überbesteuerung auch für ungenutzte oder überhaupt nicht gepflegte Bodenflächen eingeführt werden. Wie angekündigt, werden die Stadtbeamten im laufenden Jahr erst mal eine großangelegte Untersuchung und Überprüfung durchführen: 22 Beamte und Inspektoren werden in sämtlichen 44 Wohnzonen der Stadt eine Aufzeichnung aller Immobilien vornehmen. Eine Fachkommission wird darauf nach genauen Kriterien, je nach dem Zustand der Immobilien, den neuen Steuersatz berechnen. Zum Beispiel: Bei einem Vernachlässigungsgrad von 30-59,99 Prozent wird eine Überbesteuerung von 300 Prozent erfolgen, bei 60-79,99 Prozent von 400 Prozent, bei einem Vernachlässigungsgrad von 80-100 Prozent wird gar eine Überbesteuerung von 500 Prozent anfällig. Laut Adrian Bodo wird die Stadtverwaltung sowohl im Falle von Gebäuden als auch von Bodenflächen für jeden einzelnen Eigentümer einen Beschluss fassen und diesen auch demjenigen aushändigen.