Bedingungen der Abfallentsorgung geändert

Hermannstadt - Eine Reihe für die Mülltrennung in Hermannstadt/Sibiu wichtiger Änderungen hat der Stadtrat in seiner ordentlichen Sitzung am Donnerstag angenommen. Die Neuerungen kommen im Zuge des Regierungserlasses OUG 74/2018, der die Umsetzung des Zahlungssystems „Zahle für die entsorgte Menge“ vorgibt. Somit ist das Hermannstädter Bürgermeisteramt verpflichtet, die Änderungen vorzunehmen, anderenfalls sind die Verwaltungseinrichtungen und die Bürger zur Zahlung von zusätzlichen Gebühren für die regelwidrige Entsorgung der Haushaltsabfälle verpflichtet.
Konkret steigt die Müllentsorgungsgebühr von 7,89 Lei auf 9,5 Lei pro Person und Monat an, begründet durch die Einführung des „Beitrags zur Kreislaufwirtschaft“ für die gelagerten Abfälle, die einen Anstieg der Preise per Tonne verursacht hat, aber auch durch die Investitionen des Entsorgungsunternehmens SOMA zur Umsetzung der Änderungen. Dazu zählen der Ankauf und die Auslieferung von 17.000 blauer Mülltonnen zur Sammlung von Papier und Karton, der Ankauf drei neuer automatisierter Pressen für Kunststoff, Metall, Papier, Karton und Glas, der Ankauf und die Montage von 45.000 Chips für die Restmülltonnen und die Container an den Plattformen in den Blockvierteln, der Ankauf von 25 Chip-Lesern und Telemetrie-Systemen für die Abfallpressen sowie die Entwicklung der Software und der mobilen Anwendung für die Bürger und Rechtspersonen.
Entsprechend dem erwähnten Erlass werden die Hermannstädter ab 1. Juni die Grundgebühr in Höhe von 9,5 Lei bezahlen und ab Januar können ihnen je nach Menge der entsorgten Abfälle und der Sorgfalt bei der Mülltrennung zusätzliche Gebühren auferlegt werden. Die Grundgebühr deckt eine Anzahl von Abfuhrterminen für den Restmüll und die Bioabfälle. Das Projekt der SOMA sieht für den Restmüll drei, für Kunststoff und Metall zwei, für Bioabfälle vier und für Papier bzw. Karton eine Abholung in der Woche vor. Entsprechend ihrem individuellen Bedarf haben die Bürger die Möglichkeit, hier zusätzliche Abfuhren anzufordern, die getrennt bezahlt werden.
Was die Abfallplattformen in den Wohnblockgegenden betrifft, werden die entstandenen Kosten auf alle diesen Plattformen zugeordneten Anwohner umgelegt. Die Kosten der Sonderabfuhren werden halbjährig berechnet und in Rechnung gestellt. Mögliche Strafen haben die Bürger und Rechtspersonen zu entrichten, wenn mehr Restmüll entsorgt wird, als im Grundpaket vorgesehen oder wenn die Abfälle nicht richtig sortiert wurden. Da hierzu eine gewisse Übergangszeit vonnöten ist, kommen die Anpassung der Entsorgungsgebühren und die Strafen erst ab 1. Januar 2020 zum Einsatz. Im Juni will die Stadt in Zusammenarbeit mit dem Entsorgungsunternehmen SOMA eine Informationskampagne durchführen.