Befangene Richterin im Fall Stanciu vs. Rarinca?

DNA kündigt außerordentliche Rechtsmittel an

Bukarest (ADZ) - Nachspiel im Fall Stanciu vs. Rarinca: Wie die Antikorruptionsbehörde DNA letzte Tage mitteilte, will sie außerordentliche Rechtsmittel zur Aufhebung des Urteils einlegen, das auf Freispruch für Mariana Rarinca, der von der Präsidentin des Obersten Gerichts (OG), Livia Stanciu, wegen Erpressung angezeigten früheren Mitarbeiterin ihres Ehemannes, gelautet hatte – und zwar wegen Befangenheit und Inkompatibilität einer Richterin.

Laut DNA hatte sich Richterin Risantea Găgescu vom Berufungsgericht Bukarest, die die erstinstanzlich zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilte Frau letzte Woche überraschend für schuldfrei befunden hatte, vergangenen Mai bei der Höchstinstanz beworben, war jedoch mit ihrem Bewerbungsinterview vor dem Hohen Magistraturrat (CSM) vor allem wegen der detaillierten Fragen von OG-Präsidentin Stanciu gescheitert. Nach Rarincas Freispruch hatte Senatschef Călin Popescu Tăriceanu bekanntlich Präsident Klaus Johannis zur „umgehenden Beseitigung, durch Abberufung oder Rücktritt“ der OG-Präsidentin aufgefordert, die er einer „verleumderischen Strafanzeige“ bezichtigte.

Rarinca drohte Stanciu am Wochenende indes mit Enthüllungen: Sie habe im Polizeiarrest Zeit gehabt, um brisante Erinnerungen zu Papier zu bringen – diese würden Stanciu „vielleicht nicht hinter Gitter bringen“, sie aber immerhin moralisch kompromittieren, sagte Rarinca der Presse.