Bukarest: Lockerungen trotz britischer Corona-Mutation

Mutation B.1.1.7 bei drei Hauptstadteinwohnern nachgewiesen

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Bukarest (ADZ) – Der hauptstädtische Krisenstab hat am Wochenende erste Lockerungen der vor Ort geltenden Einschränkungen beschlossen, nachdem der Inzidenzwert in der letzten Woche erstmals seit Monaten unter 3 gesunken war, d. h. in Bukarest weniger als drei Corona-Neuinfektionen pro tausend Einwohnern kumuliert über 14 Tage verzeichnet worden waren. Infolge des Beschlusses dürfen in der Hauptstadt nun seit Montag Restaurants, Bars, Cafés, Theater, Kinos und Spielhöllen wieder öffnen – allerdings unter Auflagen bzw. bei einer maximal 30-prozentigen Auslastung sowie einem frühzeitigen Ladenschluss (21.00 Uhr). Präfekt Traian Berbeceanu und Oberbürgermeister Nicușor Dan hoben hervor, dass die restlichen Auflagen – Nasen-Mundschutz-Pflicht, Mindestabstand zwischen Personen sowie strenge Hygiene vor allem der Hände – aufrecht erhalten bleiben, und ersuchten die Bukarester, ihre Schutzvorkehrungen keineswegs zu lockern.

Der Beschluss des Krisenstabs ist allerdings hoch umstritten, da fast zeitgleich bei drei Bukarestern die als besonders ansteckend geltende britische Mutation (B.1.1.7) des neuartigen Coronavirus durch Genom-Sequenzierungen nachgewiesen werden konnte. Weil keine der drei Infizierten eine Großbritannien-Reise unternommen hatte, befürchten Virologen nun, dass die Variante längst in Bukarest grassiert. Gesundheitsminister Vlad Voiculescu (USR-PLUS) hatte daher an den lokalen Krisenstab appelliert, angesichts dieser Entwicklungen von Lockerungen abzusehen – allerdings vergeblich. Wie Präfekt Berbeceanu sagte, seien Kommunalverwaltungen vom geltenden Rechtsrahmen de facto zu Lockerungen gezwungen, sobald der Inzidenzwert zurückgeht. Jedoch könne die Exekutive besagte Lockerungen jederzeit per Regierungsbeschluss kippen, fügte Berbeceanu hinzu.