Die beiden Adrian dürfen reisen

Berufungsgericht zum rumänisch-libanesischen Betrügerprozess

Reschitza/Bukarest (ADZ) – Am ersten Arbeitstag des Neuen Jahres hat der Bukarester Appellationshof (CAB) über das Berufungsverfahren geurteilt, dass die beiden Ex-Direktoren des Reschitzaer Maschinenbauwerks UCMR, Adrian Chebuţiu und Adrian-Coriolan Preda (in den Medien: „die beiden Adrian”) gegen ein Urteil des Temeswarer Berufungsgerichts eingelegt hatten, das ihnen verbot, während der Dauer des Untersuchungsverfahrens und bis Antritt einer fünfjährigen Gefängnisstrafe Rumänien zu verlassen und sich regelmäßig der Justizkontrolle unterziehen zu müssen.

Montag urteilte CAB nun, dass für die beiden Adrian im Verfahren wegen der illegalen Erstattung von über 60 Millionen Euro Mehrwertsteuer (im Verfahren sind noch der eigentliche „Exporteur” alter Maschinen aus dem Schrotthof von UCMR, der Libanese Said Baaklini, und der ehemalige Generaldirektor des Schwarzmeerhafens Konstanza/Constanţa, Eugen Bogatu, impliziert, während gegen einige führende Politiker aus Südostrumänien und Bukarest die staatsanwältliche Anklage fallengelassen wurde) das Ausreiseverbot aufgehoben wird. Einigermaßen bizarr hingegen blieb, dass das Bukarester Berufungsgericht die Verfügung über die Justizkontrolle nicht aufgehoben hat. Das Urteil wird, wie von den Verteidigern der Beschuldigten gefordert, mit den lockereren Verfügungen des neuen Strafgesetzbuchs begründet. Die „Justizkontrolle über die vier Beschuldigten gilt für die kommenden 60 Tage, 5.I.2015 – 5.III.2015, einschließlich”.

Demnach müssen sich die vier Beschuldigten u.a. den Gerichten stellen, so oft sie dazu zitiert werden, die Gerichte von jedem Wohnungswechsel sofort verständigen, sich regelmäßig beim Polizeiposten melden, der für ihr Wohnumfeld zuständig ist, sie dürfen die Staatsgrenzen Rumäniens nicht verlassen und müssen monatlich die Justiz über ihre Subsistenzmöglichkeiten schriftlich informieren („relevante Informationen über ihre Existenzmittel liefern”) und sie dürfen über keinerlei Waffen verfügen oder welche nutzen. Sollten sie diese Grundregeln übertreten, droht ihnen Hausarrest oder Haftverwahrung.

Die Strafuntersuchungen gegen Chebuţiu (der sich den Titel: „Präsident-Generaldirektor” von UCMR zugelegt hatte), Preda, Baaklini und Bogatu starteten bereits 2010, wonach alle vier für schuldig befunden wurden, für den Scheinexport von vier alten Motoren (mit dem realen Schätzwert von 214.000 Euro, den Experten festgelegt haben), deren Verkauf zu Beginn der 1990er Jahre geplatzt war und die im Hof von UCMR herumstanden, und die in ein afrikanisches Land verschifft werden sollten, vom rumänischen Staat die überaus hoch angesetzte Mehrwertsteuer von mehr als 60 Millionen Euro „zurückgefordert” zu haben, wozu sie das Komplizentum der Hafenleitung von Konstanza nutzten.

Die Gruppe der vier Betrüger wurde bereits zu je fünf Jahren Gefängnis verurteilt, nutzt gegenwärtig aber alle Hintertürchen der Gesetze, um den Strafantritt hinauszuschieben und möglicherweise sogar irgendwelche Amnestieregelungen oder Verjährungen zu nutzen.