Durchführungsbestimmungen für Hundegesetz

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nachdem das Gesetz über die herrenlosen Hunde für verfassungsgemäß erklärt, vom Präsidenten gegengezeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht wurde, stehen nun noch die Durchführungsbestimmungen aus. Diese müssen in spätestens 45 Tagen vorliegen. Der Oberbürgermeister von Bukarest, Sorin Oprescu, äußerte in der Angelenheit, dass die Stadtverwaltung das Adoptieren der herrenlosen Hunde als Grundregel betrachte. Man würde auch noch 5000 – 6000 Plätze in den Hundeunterkünften schaffen. Die Stadt habe bisher keinen einzigen Hund einschläfern lassen. Wenn aber nicht genügend Hunde adoptiert werden und die Adoptionsrate gering ist, müsse man das Gesetz anwenden.