Eilerlass: Subventionen für Lohnzahlungen nach dem 1. Juni

Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat am Donnerstag einen Eilerlass angenommen, demzufolge auch nach dem 1. Juni staatliche Unterstützung für Lohnzahlungen geleistet wird. Unternehmen, die im Zuge der Corona-Krise Angestellte zwangsbeurlaubt haben und nun normal weiterbeschäftigen, können für drei Monate 45 Prozent des entsprechenden Bruttolohnes vom Staat erhalten. Die Subvention darf 45 des Durchschnittslohnes allerdings nicht überschreiten und ist an die Bedingung geknüpft, nach Auslauf der staatlichen Unterstützung das Arbeitsverhältnis für mindestens sechs weitere Monate nicht zu kündigen. Die Staatshilfe können auch Unternehmen abrufen, die in den vergangenen Monaten zwar nicht auf die Maßnahme der Zwangsbeurlaubung zurückgegriffen haben, deren Umsatz im Zuge der Corona-Krise jedoch um mehr als 30 Prozent eingebrochen ist; in diesen Fällen kann die Subvention allerdings nur für die Hälfte der Angestellten beantragt werden.

Im Eilerlass ist weiter vorgesehen, dass – unter gewissen Bedingungen – bei Anstellung von Arbeitslosen im Alter von über 50 oder unter 30 Jahren Unternehmen einen Zuschuss pro Angestelltem von 2500 Lei bekommen können. Diese Maßnahme tritt bis Ende 2020 in Kraft.