Eilverordnung zum Bildungsgesetz erlassen

Kooperation zwischen Unis und Wirtschaft

Symbolfoto: sxc.hu

Bukarest (ADZ/Mediafax) – Die Regierung hat eine Eilverordnung erlassen, die das Bildungsgesetzes ändert, um den reibungslosen Ablauf im Bildungswesen wieder zu gewährleisten, erklärte Bildungsminister Remus Pricopie.

Eine der Änderungen sieht vor, die nach dem PISA-Modell einzuführenden interdisziplinären Prüfungen auf das Jahr 2019 zu verschieben. Man könne kein neues Prüfungskonzept anwenden, ohne den vorbereitenden Unterricht darauf abzustimmen. Die interdisziplinäre Unterrichtsmethode wurde im Schuljahr 2013/2014 erstmals eingeführt. Des Weiteren soll der Vierjahreszyklus in Gymnasium und Lyzeum beibehalten werden. Demnach beträgt die Schulpflicht mit Vorbereitungsklasse, Klassen 1 bis 8, Klassen 9/10 oder alternativ zwei Berufsschuljahren insgesamt 11 Jahre.

Für die Aufnahme an die Universität gelten ab 2014 nur noch die Abiturnoten, ohne Berücksichtigung der in den vorangegangenen Schuljahren erworbenen Noten. Die Universitäten können weitere Zulassungskriterien einführen. Neu ist die Möglichkeit einer Teilnahme von Firmen sowie privaten oder öffentlichen Forschungseinrichtungen an Projekten im Unterrichtswesen. Doktorarbeiten können extern finanziert oder außeruniversitäre Experten als geladene Gastprofessoren zugelassen werden. Die öffentliche Finanzierung von Universitäten soll ab 2014 auf der Basis von Qualitätskriterien anstelle eines hierarchischen Rankings erfolgen.