Eine neue Herausforderung für Wirtschaftsteilnehmer: E-Transport

In den ersten sechs Monaten wurden zahlreiche Gesetzesänderungen im Steuerbereich veröffentlicht. Erwähnenswert sind z. B. die Änderungen des Steuergesetzbuches, unter anderen mit Bezug auf Mikrounternehmen. Einige andere Regelungen, mit indirekter Verbindung zum Steuerbereich, wie z. B. E-Transport, wurden weniger beachtet, da der Kreis der Betroffenen geringer ist. Nachstehend einige Details dazu.

Was ist E-Transport?

E-Transport ist ein nationales, EDV-gestütztes System zur Überwachung von Straßentransporten. Die folgenden Waren, denen ein hohes steuerliches Risiko beigemessen wird, unterliegen dieser Überwachung:

  • Lebensmittel in Form von Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, zuordenbar unter Zolltarifnummern (NC) 0701 – 0714;
  • essbare Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen, zuordenbar unter NC 0801 – 0814;
  • Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig, zuordenbar unter NC 2201 – 2208
  • Salz, Schwefel, Steine und Erden, Gips, Kalk und Zement, zuordenbar unter NC 2505 und 2517;
  • Bekleidung und Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken; zuordenbar unter NC 6101 – 6117;
  • Bekleidung und Bekleidungszubehör, andere als jene aus Gewirken oder Gestricken, zuordenbar unter NC 6201 – 6212 und 6214 – 6217;
  • Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren, Teile davon, zuordenbar unter NC 6401 – 6405;
  • Gusseisen, Eisen und Stahl, zuordenbar unter NC 7213 und 7214;

Die Anmeldepflicht im E-Transport-System besteht nur für Straßentransportmittel:

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mindestens 3,5 Tonnen
  • beladen mit Gegenständen wie oben beschrieben, deren Brutto-Gesamtmasse höher als 500 kg ist, oder
  • mit einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Lei, entsprechend mindestens einer Geschäftsbeziehung.

Werden sowohl risikobehaftete Gegenstände als auch andere Gegenstände transportiert, ist der Transport insgesamt anzumelden, mit Angabe der Informationen für alle beförderten Gegenstände.

Betroffene Personen, Meldepflichten

Die Verpflichtung zur Anmeldung der obigen Transporte obliegt beginnend mit dem 1. Juli 2022 folgenden Personen:

a) dem Empfänger, der in der Einfuhrzollerklärung vermerkt wird
b) dem Versender, der in der Ausfuhrzollerklärung vermerkt wird
c) dem (Rechnungs-)Empfänger in Rumänien, im Falle von innergemeinschaftlichen Erwerben
d) dem Lieferanten in Rumänien, im Falle von inländischen oder innergemeinschaftlichen Lieferungen 
e) dem Lagerverwalter, soweit die Gegenstände auf Durchreise sind, und in Rumänien abgeladen oder aufgeladen werden.

Die obigen Personen haben gewisse Informationen zu den anmeldepflichtigen Transporten im E-Transport-System anzumelden. Der Zugang zum System erfolgt durch die Online-Kommunikationsplattform der ANAF, das sog. SPV (rum: spațiul privat virtual), aufgrund eines Digitalzertifikates. Der Zugang zum E-Transport-System setzt somit gleichzeitig den Zugang zur Online-Plattform der ANAF voraus.

Die Anmeldung hat maximal drei Tage vor dem Zeitpunkt des Transportbeginns zu erfolgen. Infolge der Eingabe des kompletten Datensatzes wird eine Codenummer (rum: cod UIT) generiert, welche den Transport individuell kennzeichnet. Die Gültigkeit des UIT-Codes beträgt fünf Tage, beginnend mit dem deklarierten Beginnzeitpunkt des Transportes. Die Nutzung des Codes nach Ablauf dieser Frist ist verboten.

Die meldepflichtige Person hat die UIT-Nummer aus dem E-Transport-System abzurufen und dem Spediteur zu übermitteln. Dies hat vor Transportbeginn zu erfolgen, bzw. bis zum Zeitpunkt der Grenzüberschreitung in Rumänien im Falle der eingehenden Transporte.
Die UIT-Nummer ist verpflichtend auf den Transportdokumenten lesbar zu vermerken, ohne Korrekturen oder Löschungen. Das System ermöglicht auch den Informationsaustausch zwischen den Transportbeteiligten.

Der Fahrer des Transportmittels hat der Steuer- oder Zollbehörde auf Antrag die Transportdokumente inklusive der UIT-Nummer zur Verfügung zu stellen.

Sanktionen

Bis zum 1. Oktober 2022 wird die Nichtanmeldung oder die unrichtige Anmeldung von Transporten im E-Transport-System nicht sanktioniert. Ab dem 1. Oktober 2022 sind bei Nichtvorlage der UIT-Nummer Geldbußen zwischen 20.000 – 100.000 Lei sowie die Beschlagnahmung des Gegenwertes der nicht angemeldeten Gegenstände zu erwarten.

Fazit

E-Transport wurde mit dem deklarierten Zweck der Verbesserung der Steuereintreibung sowie der Vorbeugung und Bekämpfung von unerlaubtem Güterhandel eingeführt. Es soll zukünftig entwickelt und mit anderen nationalen Systemen (z. B. E-Faktura, trafic control) gekoppelt werden.

Allerdings besteht die allgemeine Wahrnehmung darin, dass diese neue Pflicht zusätzlichen und unnützen administrativen Aufwand für die Wirtschaftsteilnehmer generiert. Ob/inwiefern sich diese Maßnahme tatsächlich als nützlich und zweckgemäß erweist, wird sich vermutlich in den kommenden Monaten zeigen. 


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