Einer der reichsten Wildbestände europaweit

Mit Petre Nelu Noaghea, Vorsitzender des Kronstädter Jägervereins im Gespräch

Petre Nelu Noaghea ist eher in Kronstadts Wäldern und Jagdrevieren anzutreffen als in seinem Arbeitsbüro.
Foto: Dieter Drotleff

Bären , die in freier Wildbahn nicht überleben können, finden ihr Zuhause im Bärenpark bei Zărneşti.
Foto: Anna Brixa

Blickt man auf statistische Daten, findet man Rumänien meistens führend in Europa oder sogar weltweit, leider oft im negativen Sinne. Ein Bereich in dem das Land allerdings einen wohlverdienten Spitzenplatz auf unserem Kontinent einnimmt, ist der des Wildbestandes. Landesweit leben über 6000 Bären, 2600 Wölfe, 1400 Luchse, 15.000 Wildkatzen in den Wäldern  und anderes unter Naturschutz stehendes Wild. Die meisten Bären befinden sich im Kreis Harghita (rund 1200), gefolgt von den Kreisen Covasna mit 1000 Exemplaren, Kronstadt mit 900, Argeş mit 600, Mureş mit 400. Der Wildbestand und dessen Schutz wird laut Gesetz 407 vom 9. November 2006 und in den folgenden Jahren erschienenen Gesetzen 197/2007, 154 und 215/2008, 80/2010, dem Dringlichkeitserlass 102/2010, weiteren Ministerialbeschlüssen geregelt. Laut diesen sind die Hauptziele der  geregelten Jagd: die Sicherung des ökologischen Gleichgewichtes, die Verbesserung der Qualität des Jagdbestandes, die  Forschungen im Bereich. Natürlich gibt es auch den sportlichen und Freizeithintergrund dem zahlreiche Jäger nachgehen. Wie die diesbezüglichen Dinge im Kronstädter Umfeld stehen, darüber führten wir ein offenes Gespräch mit dem Vorsitzenden des Kronstädter Jägervereins, Petre Nelu Noaghea, dem dieser als Direktor seit dem 1. August 1997 vorsteht. Der  Absolvent  der Kronstädter Forstfakultät der Transilvania-Universität ist einer der gegenwärtig besten Kenner der konkreten Sachlage. 

Vom organisatorischen Standpunkt her sind nach 1990 viele Änderungen eingetreten. Gab es bis dahin einen einzigen Verein der Jäger und Sportangler im Kreisgebiet, so sind es nun vier Vereine, die nur zum Teil beide Bereiche umfassen. In Kronstadt sind diese getrennt, wobei  der Jägerverein seinen Sitz in der Langgasse Nr. 14, der Anglerverein in der Schwarzgasse hat. Je einen weiteren geschlossenen Jäger- und Anglerverein gibt es in Fogarasch und Reps.

Der Kronstädter Jägerverein  verwaltetet gegenwärtig eine Jagdfläche von 78.000 ha im Kreisgebiet, die sich vom Königstein bis ins Ciucaş-Gebirge  erstreckt und sowohl Waldgebiete wie auch Ebene einschließt. Zudem verwaltet der Kronstädter Jägerverein noch eine Fläche von 12.600 ha im Donau-Augebiet, bei Frecăţei auf der Großen Insel von Brăila. Im Jahr 2000 übernahm der Verein diese Fläche aus objektiven Gründen, da sehr viele Kronstädter Jäger in der Jagdsaison hin auf Vogeljagd – Wildgänse und -enten, Fasane – zogen. Laut den bestehenden Gesetzesbestimmungen können auch andere Vereine außer denen auf Kreisebene gegründet werden.

Auch wird der Jägerverein in Gruppen geteilt, wobei jede für ein Jagdrevier zuständig ist.  Gegründet werden können diese ohne die gegenwärtige Sachlage bezüglich der Eigentumsverhältnisse,  der staatlichen oder privaten Wälder in Betracht zu ziehen, da laut Gesetz der Wildbestand öffentliches Eigentum ist. Ein Wolf legt pro Tag  50 – 60 km  zurück, ein Bär 30 – 40 km, sodass das Wild ständig in Bewegung ist. Allerdings wird mit den privaten Waldeigentümern  ein diesbezüglicher Pachtvertrag abgeschlossen, laut dem dieser eine Gebühr vom Verwalter des Jagdreviers für die Jagdpartien erhält, die auch sein Gebiet umfassen.

Gegenwärtig zählt der Kronstädter Jägerverein 640 Mitglieder. Welches die Voraussetzungen sind, um den Jägerstatus zu erlangen, darüber klärte uns weiterhin unser freundlicher Gesprächspartner auf. Laut Gesetz 407, kann jeder großjährige Landesbürger, also über 18 Jahre alt, Jäger werden. Diesbezüglich benötigt er einen Auszug vom  Strafregister, den er vorweisen muss. Anschließend muss er einen diesbezüglichen Antrag bezüglich seiner Absicht an den Jägerverein einreichen, ein Jahr Praktikum im Verein durchführen. Das bedeutet, sich nur als Begleiter an gemeinsamen Jagdpartien zu beteiligen. Dann muss er sich einer, laut Gesetz, vom Forstministerium und dem Jägerverein organisierten Prüfung stellen. Besteht er diese, kann er einen Waffenschein beantragen und als Vollmitglied dem Verein beitreten.   
   
Welches ist der gegenwärtige Wildbestand im Kronstädter Jagdrevier und welches sind die Jagdperioden bei den verschiedenen Arten? Im Gebiet, das vom Kronstädter Jägerverein verwaltet wird, befinden sich zur Zeit 207 Bären, optimal sollten es 157 sein. Daher kommen sie auch immer wieder bis in, oder an den Rand der Wohngebiete.  Ebenfalls  leben in diesem Areal rund 1400 Wildschweine, 43 Wildkatzen, 84 Wölfe, 176 Hirsche, 145 Gämsen, 425 Rehe. Die Abgrenzung des Reviers reicht, wie schon betont, vom Königstein bis Moieciu, Neustadt, Rothbach, Vama Buzăului, Dălghiu im Ciucaş-Gebirge.  Für Bärenjagd gibt es keine Jagdsaison, da dieses Großwild unter besonderem  Naturschutz steht. In Ausnahmefällen erteilt das Ministerium Genehmigungen  vom 15.09. bis zum 31.12., und 15.03. – 14.05. um Tiere zu erlegen die wiederholt Schaden anrichten und Menschen angreifen.

Für jede Wildart wurde laut Gesetz eine gesonderte Jagdsaison festgelegt. Beispielsweise bei Wildschweinen vom 1. 08. bis zum 15.02, bei Gämsen  vom 15.09. bis zum 15.12. Die Teilnahmegebühren an einer Jagd - meistens sind es kollektive Veranstaltungen mit über fünf Jägern -, werden von dem Leitungsrat des Jägervereins, jeweils nach dem Wert der Trophäe festgelegt.  Beispielweise sind für einen Hirsch bis zu 3000 Lei, für eine Gämse bis 2000 Lei, bei einem Reh bis 400 Lei zu zahlen.  Für Wildschweine wird keine Gebühr bezahlt, das Fleisch wird an die Jagdteilnehmer aufgeteilt. Meist findet eine solche Jagd ihren Abschluss mit einem Jägerschmaus. Im Fall des Großwildes wird das Fleisch von dem Jägerverein verwertet, indem dieses an Abnehmer verkauft oder als Spende an Sozialeinrichtungen geliefert wird. Natürlich nach eingehender tiermedizinischer Untersuchung und vorgenommener Analyse.

Die Gebühren der Jäger sind meist unterschiedlich von einem Jägerverein zum anderen. Im Fall der ausländischen Jäger werden die Gebühren je nach Trophäe laut einem Ministerialbeschluss aus dem Jahre 2005 bestimmt. Bei einem Hirsch können es beispielsweise 1000 – 2500 Euro sein, bei einer Gämse über 2000 Euro. Im Fall jeder Jagdveranstaltung müssen die Teilnehmer individuell die Genehmigung für das Erlegen des jeweiligen Wildes und den Jagdschein vorlegen können und sie müssen von einem Jagdaufseher begleitet werden. In der Jagdgenehmigung werden alle Details wie die zu erlegende Wildart, Umgang mit der Trophäe und dem Fleisch festgehalten. Die Jagd darf nur mit Feuerwaffen oder autorisierten  Fallen durchgeführt werden. Wild, das Schaden anrichtet, kann auf Grund von Ausnahmegenehmigungen auch außerhalb der festgelegten Jagdsaison für das jeweilige Exemplar erteilt werden. Gibt es Fälle von illegalem Erlegen von Wild, wollten wir wissen?  Im Gebiet des Kronstädter Jägervereins wurden keine Wilderer in den letzten Jahren verzeichnet.

Wie steht es um die Müllbären,  die vor wenigen Jahren noch für Schlagzeilen sorgten? Dieses ist die Aufgabe des Forstamtes Kronstadt das dem Bürgermeisteramt unterstellt ist, um dieses Problem zu lösen. Zum Großteil ist das auch gelungen, wobei diese Bären  bei denen auch kein Winterschlaf mehr verzeichnet wurde, in das Bärenreservat von Z²rne{ti oder in andere Waldgebiete verlegt wurden.

Unser Gespräch hätte sicher noch viel Zeit in Anspruch nehmen können, doch Nelu Noaghea ist nicht der Mensch der einem Jagdgeschichten oder Erlebnisse aufbinden will, sondern der konkret von einem Bereich spricht, vom Wild das in unseren Wäldern lebt und vor allem Schutz benötigt. Diesbezüglich spielt eine Hauptrolle der Jagdlandesrat  als Beratungs- und Entscheidungsgremium. Diesem gehören Vertreter öffentlicher und privater Institutionen an, die, laut Gesetz, in diesem Bereich gewisse Befugnisse haben.