Endgültiges Urteil im Fall ANI gegen Klaus Johannis

Beschuldigung der Unvereinbarkeit nicht gerechtfertigt

Hermannstadt (ADZ) - Das endgültige und unwiderrufliche Urteil fällte der Justiz- und Kassationshof im Fall Klaus Johannis gegen die Nationale Agentur für Integrität ANI. Die Funktionen von Hermannstadts Bürgermeister waren in der Zeitspanne 23. April 2003 bis 18. Mai 2004 nicht unvereinbar, wie von ANI beanstandet. Abgewiesen wurde die Beanstandung der Integritätsagentur gegen das Urteil des Appellationshofes Karlsburg/Alba Iulia von vergangenem Jahr, in dem Hermannstadts Bürgermeister Recht bekommen hatte und die Feststellung der Inkompatibilität annulliert worden war.

Die Beschuldigung der vermeintlichen Unvereinbarkeit (auf Grund von Gesetz Nr. 161/2003, demzufolge er als Bürgermeister nicht der Verwaltung einer Handelsgesellschaft angehören dürfe) war im November 2009 in einer Bukarester Tageszeitung in die Welt gesetzt worden, als Johannis von der damals gebildeten Opposition zum Kandidaten für das Amt des Premiers aufgestellt worden war. Die Integritätsagentur hatte daraufhin eine Untersuchung eingeleitet und kam zu demselben Fehlurteil.

Johannis erbrachte den Nachweis, dass er seinen Rücktritt aus dem Verwaltungsrat des Gewerbeparks Kleinscheuern/Sura Micã, in den er im Januar 2002 nominiert worden war, innerhalb der vorgesehenen 60 Tage nach Erscheinen des Gesetzes 161 eingereicht hatte und focht die von ANI festgestellte Inkompatibilität an.