„Erstzulassungsgebühr” für Gebrauchtwagen sorgt weiter für Aufregung

Rechtsexperten des Innenministeriums befürchten EU-Sanktionen und Klagewelle

Bukarest (ADZ) - Wegen des Verstoßes gegen das EU-Recht drohen Sanktionen und eine Vielzahl von Klagen gegen die Regierung, berichtet die Agentur Mediafax. Die Regierung müsse umgehend die Gesetzeslage ändern und unrechtmäßig eingehobene Steuern zurückzahlen.

Diese Empfehlung wurde laut Dokumenten, die Mediafax vorliegen, von Rechtsexperten des Innenministeriums abgegeben, die sich auf Geheiß von Premierminister Emil Boc (PDL) mit der Thematik auseinandergesetzt haben.

Die Dringlichkeitsverordnung 2008/50 hat in der Vergangenheit bereits für viel Aufsehen gesorgt.
Ein rumänisches Gericht hatte den Europäische n Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Dieser beanstandete, die ursprüngliche Form des Gesetzes würde indirekt importierte Autos gegenüber einheimischen und solchen diskriminieren, die bereits in Rumänien registriert waren, als das Gesetz am 1. Juli 2008 in Kraft getreten war.

Der Kläger hatte im Jahr 2008 ein Auto aus Deutschland in Rumänien angemeldet. Er beanstandete die Erstzulassungsgebühr, die er bei der Anmeldung entrichten musste, weil das Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland stammt.

Daraufhin kam es binnen zwei Jahren zu sieben Gesetzesänderungen, die aber laut Europäischem Gerichtshof auch nicht im Einklang mit dem EU-Recht stehen. Es sei also nur eine Frage der Zeit, bis auch diese offiziell beanstandet werden. Der Gerichtshof nennt drei bis fünf Jahre einen angemessenen Zeitraum für die Rückzahlung. Die Experten des rumänischen Innenministerium empfehlen laut Bericht, erneut eine Dringlichkeitsverordnung auf den Weg zu bringen, durch die eingehobene Steuern zurückgezahlt und die Gerichtskosten übernommen werden sollen.

Falls nichts derartiges passiert, befürchten sie eine Klageflut, wenn die Inkompatibilität der Gesetzgebung an die breite Öffentlichkeit dringt. Die jüngste Version der Regierung bezüglich der Änderung des Gesetzeslage sieht vor, dass die „Erstzulassungsgebühr“ in eine jährlich zu entrichtende Umweltsteuer für alle Autos umgewandelt werden soll. Derzeit liegt aber noch keine Entscheidung vor. Die Regierung will das Thema erst innerhalb der Koalition diskutieren. Im Moment liegen bei den rumänischen Gerichten mehr als 40.000 offene Fälle, die mit der Steuer zu tun haben.