EU-Kommission behält CVM-Mechanismus für Rumänien bei

Brüssel bescheinigt Behörden Reformwillen, jedoch mangelnde Umsetzung

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Bukarest (ADZ) – Die EU-Kommission behält ihren Kooperations- und Kontrollmechanismus (CVM) im Bereich der rumänischen Justiz vorerst bei – und begräbt damit die Hoffnungen der Behörden in Bukarest auf dessen Aufhebung bis Jahresende.

Wie die Kommission in ihrem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht zum Stand der Justiz und Korruptionsbekämpfung hierzulande klarstellte, wird sie ihr Monitoring aufrechterhalten, bis die Benchmarks und einschlägigen CVM-Empfehlungen erfüllt bzw. umgesetzt worden sind. Konkret bescheinigt die EU-Kommission Rumänien zwar einige Fortschritte und der aktuellen Koalition „Reformimpulse“, doch seien diese kaum umgesetzt worden – man erwarte daher, „dass die rumänischen Behörden dieses Engagement auch in konkrete Maßnahmen, legislativer oder sonstiger Natur, umsetzen“.

Ausdrücklich kritisierten die EU-Experten die hinausgezögerte Auflösung der umstrittenen Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) und die Ernennung der Generalstaatsanwältin sowie der inzwischen zurückgetretenen DIICOT-Chefin trotz negativen Befunds des Justizrates in puncto der beiden Personalien. Kritik geübt wurde auch am Justizrat (CSM), dessen Bemühungen um die Eigenständigkeit der Justizbeamten viel zu wünschen übrig ließen, sowie an der Gerichtsinspektion – man sei besorgt, dass diese in ein Instrument ausarte, mit dem Druck auf unbequeme Justizbeamte ausgeübt werde.

Der jüngste CVM-Bericht hebt zudem hervor, welche Kernpunkte die EU-Experten künftig vermehrt unter die Lupe nehmen wollen – nämlich die Auflösung der SIIJ, Sanktionsformen (Disziplinar-, Zivil- oder Strafverfahren) gegenüber Justizbeamten, Ernennung der Chefankläger sowie der Chefs der Justizinspektion, Rolle des CSM und des Obersten Gerichtshofes.