Geldsegen für Bürgermeister und Kreisratsvorsitzende

Gehaltserhöhungen verfassungskonform

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Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag die Klage der oppositionellen Reformpartei USR gegen eine im Herbst von der Parlamentsmehrheit verabschiedete Gesetzesnovelle für unzulässig befunden und damit grünes Licht für die darin vorgesehenen Gehaltserhöhungen für gewählte Kommunalpolitiker gegeben. Der Novellierungsvorschlag über die Anhebung der Bezüge amtierender Bürgermeister und Kreisratschefs war vom UDMR vor dem Hintergrund der 2024 anstehenden Kommunalwahl eingebracht worden.
In ihrer Verfassungsbeschwerde, die auch von den Parlamentariern der „Macht der Rechten“ mitgetragen worden war, hatte die USR darauf verwiesen, dass die Urheber der Gesetzesnovelle nicht anführen, welche Budgetressourcen für den neuen Geldsegen herhalten müssen  - so wie es Art. 138, Abs. 5 der Verfassung vorschreibt.

Infolge des VG-Urteils steigen nun die Bezüge der gewählten Kommunalpolitiker. So etwa darf sich der Oberbürgermeister von Bukarest über ein um 2200 Lei aufgestocktes Gehalt freuen, während die Bürgermeister von Munizipien mit zusätzlichen 1500 bis 2000 Lei rechnen dürfen. Gemeindebürgermeister erhalten ihrerseits rund 1000 Lei mehr.