Gerichtliches Vorgehen des DFDR

Informationen zum Stand der Maßnahmen gegen die Diffamierungskampagne

Die Diffamierungskampagne gegen das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR) wurde be-kanntlich in der Wahlkampagne, an der sich auch der heutige Staatspräsident Klaus Johannis beteiligte, von Politikern der PSD und ihr nahestehenden Journalisten losgetreten. Zielscheibe der Kampagne ist weiterhin der Staatspräsident, in den gegen ihn als Angehörigen der deutschen Minderheit und vormaligen Vorsitzenden des DFDR in den Medien immer wieder erneut „debattierten“ Unwahrheiten – zum Beispiel dass er dem DFDR zum Erhalten einer Vielzahl an rückerstatteten Immobilien in Hermannstadts Zentrum verholfen habe – und nationalistisch aufhetzenden Aussagen – dass das DFDR die Nachfolgeorganisation der nationalsozialistisch gefärbten Organisation Deutsche Volksgruppe in Rumänien sei – ist das DFDR das Kollateralopfer. Das Deutsche Forum hat auf jede öffentliche Diffamierung in den Medien mit einer Pressemitteilung reagiert. Die gegen das DFDR geführte Kampagne wurde in einer Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten in der FUEN im November 2018 verurteilt. Im kürzlich veröffentlichten Bericht des Staatsdepartements der USA betreffend die Menschenrechte in Rumänien werden die diffamierenden Erklärungen von Politikern und Regierungsvertretern der deutschen Minderheit gegenüber erwähnt und dass die Vertreter der jüdischen Gemeinde und des Elie-Wiesel-Instituts dagegen Stellung bezogen haben. Mehrere hochrangige deutsche Politiker haben ihren rumänischen Kollegen deutlich zu verstehen gegeben, dass ihr Verhalten nichts mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu tun hat.

Neben der Abwehr der in der Diffamierungskampagne verbreiteten Lügen mittels Stellungnahmen im Parlament und in den Medien hat das DFDR auch den Rechtsweg eingeschlagen, teilt das DFDR mit. Klagen eingereicht wurden beim Antidiskriminierungsrat (Consiliul Național pentru Combaterea Discriminării - CNCD), bei der Aufsichtsbehörde der audio-visuellen Medien (Consiliul Național al Audiovizualului - CNA) und bei Gericht. In zweiter Instanz (d. h. rechtskräftig) verurteilt wurde bislang der Historiker Ioan Scurtu für einen Beitrag in „Cotidianul“ im Jahre 2017. Er musste an das DFDR 6000 Lei sowie die Anwaltskosten überweisen und das Gerichtsurteil veröffentlichen, was auch geschehen ist. Zusätzlich wurde ihm von CNCD eine Geldbuße in Höhe von 2000 Lei auferlegt. Mit Geldbußen in derselben Höhe wurden ferner die Journalisten Silviu Mănăstire und Cornel Nistorescu sowie Radu Golban von CNCD bestraft für die Aussagen, die sie in „Cotidianul“ und in der Sendung „Dosar de politician“ (ebenfalls 2017) auf dem privaten Fernsehsender B1 TV gemacht haben, die Sendung selbst wurde von CNA mit 50.000 Lei bestraft. Gegen die drei oben Genannten läuft ein Gerichtsverfahren, wobei die Urteilsverkündung bisher zweimal verschoben wurde.

Bei Gericht eingereicht hat das DFDR eine Klage gegen den PSD-Politiker Liviu Pop (ehemaliger Bildungsminister) sowie gegen Darius Vâlcov, den Berater von Premierministerin Viorica Dăncilă. Erstgenannter erhielt von CNCD eine Verwarnung, der Zweitgenannte für das Facebook-Posting eine Geldstrafe von 2000 Lei. Bei der Antidiskriminierungsbehörde eingereicht wurden sodann Klagen gegen Ionuț Cristache, Cornel Nistorescu und Doru Bușcu, die im November das DFDR in der Sendung „România 9“ auf TVR1 diffamiert haben. Die Unterlagen, um eine Klage bei Gericht einzureichen, fertigt der Anwalt derzeit an. In Vorbereitung sind in der Anwaltskanzlei ferner die Dossiers mit den Anklagen und Beweismaterialien gegen die Journalistin Andreea Crețulescu und deren Gäste – Radu Golban, Bogdan Ficeac, Albin Marinescu und Ovidiu Zară – aus der Sendung „România la raport“ auf dem Privatsender România TV. In diesem Fall wird die Entscheidung von CNCD erwartet, wo ebenfalls Anzeige erstattet worden war und die öffentliche Anhörung am 22. Januar 2019 stattgefunden hat. Die Anwaltskanzlei bereitet ferner die Dossiers mit Anklage und Beweismaterial gegen Mihai Gâdea und Mugur Ciuvică für die in der Sendung „Sinteza zilei“ (Antena 3) am 30. Oktober 2018 gemachten Äußerungen. Desgleichen vorbereitet werden Klagen bei CNCD und Gericht gegen die Autoren eines im Januar in der Zeitschrift „Cațavencii“ veröffentlichten zweiteiligen Artikels, in dem das DFDR diffamiert wird.