Gesetz über die Gründung des Holocaust-Museums

Johannis: Erste Vorstandssitzung im Cotroceni-Palast

Staatspräsident Klaus Johannis hat am Dienstag das Gesetz, welches die Gründung des Nationalmuseums für die Geschichte der Juden und des Holocausts in Rumänien vorsieht, bei einer offiziellen Zeremonie auf Schloss Cotroceni unterzeichnet. Anwesend bei der Festlichkeit waren Vertreter der jüdischen Gemeinschaften sowie weitere Amts- und Würdenträger. Foto: Präsidentschaft

Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat anlässlich der Zeremonie zur Ausfertigung des Gesetzes über die Gründung des Nationalmuseums für die Geschichte der Juden und des Holocausts in Rumänien in seiner Rede hervorgehoben, dass unser Land durch die Errichtung des Holocaust-Museums die Geschichte, das Erbe und die Kultur der Juden schützt, die wie die ganze Bevölkerung zum Entstehen der rumänischen Nation beigetragen haben. Außerdem äußerte der Staatschef seinen Wunsch, dass die erste Vorstandssitzung des Museums, wenn möglich, im Cotroceni-Palast, dem Sitz der Präsidentschaft, abgehalten werde.

Am 11. September hat die Abgeordnetenkammer das Gesetz über die Gründung eines Holocaust-Museums in Bukarest federführend angenommen. Das verabschiedete Gesetz schreibt die Einrichtung des Museums in der Calea Victoriei Nr. 218, dem gegenwärtigen Sitz des hauptstädtischen Berufungsgerichts, fest. Das künftige Museum wird dem Elie- Wiesel-Institut zur Erforschung des Holocausts untergeordnet sein und sich finanziell von Staatsgeldern, eigenen Einnahmen sowie durch Spenden und Sponsoring tragen.