Gesetz zum Statut der Richter und Staatsanwälte vom Senat angenommen

Opposition protestiert und kündigt Anruf des Verfassungsgerichts an

Bukarest (ADZ) - Die Änderung des Gesetzes 303/2004 betreffend das Statut der Richter und Staatsanwälte wurde am Dienstag unter Oppositionsprotesten im Senat als entscheidender Parlamentskammer angenommen. Für die Änderung des Gesetzes wurden 80 Stimmen abgegeben, wobei lediglich die Parlamentarier der Regierungskoalition PSD-ALDE sowie des Ungarnverbands UDMR anwesend waren; die Oppositionsparteien hatten die Sitzung verlassen.

Entsprechend den zum Teil noch am Dienstag eingebrachten Änderungen des Artikels 96 aus dem Gesetz können Richter und Staatsanwälte wegen Justizirrtum nur belangt werden, wenn „Böswilligkeit oder grobe Fahrlässigkeit“ („rea credință sau gravă neglijență“) angenommen werden kann. Für die Wiedergutmachung wegen eines Justizirrtums kann sich ein Geschädigter lediglich gegen den Staat, der durch das Finanzministerium vertreten wird, wenden. Nachdem der Schaden wegen des Justizirrtums durch den Staat beglichen wird, ist dieser nun verpflichtet – bisher bestand die Möglichkeit jedoch keine Pflicht – sich entsprechend den Bestimmungen der Zivilprozessordnung gegen den Richter oder Staatsanwalt zu wenden, der den Schaden verursacht hat.

Während der Senatssitzung hatte die oppositionelle USR mit Plakaten mit der Aufschrift „Alle für die Justiz“ protestiert und eine Ansprache von Senatschef Călin Popescu Tăriceanu unterbrochen, welcher die DNA und „manche Staatsanwälte“ mit wichtigen Funktionen der Parteinahme, Aufwieglung und Ignoranz beschuldigt hat.

PNL und USR haben angekündigt, das Gesetz beim Verfassungsgericht anzugreifen. USR-Vorsitzender Dan Barna erklärte, dass „alle legalen und zivilen Instrumente verwendet werden müssen, um das Inkrafttreten eines solchen Gesetzes zu blockieren.“