Immobiliensteuer bleibt gleich

Temeswar/Reschitza - Die städtischen Steuern und Gebühren bleiben 2023 unverändert hoch in Temeswar. Der Stadtrat traf gestern auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr den nicht unumstrittenen Beschluss, die Immobiliensteuer nicht mehr anzuheben und weitere Gebühren lediglich um die 5,1 Prozent der Inflationsrate aus dem Jahr 2021 zu erhöhen. Gleichzeitig stimmten jedoch die meisten Stadträte dafür, dass Eigentümer historischer Gebäude, die sich in einem herabgekommenen Zustand befinden, ab Januar das drei- bis fünffache an Immobiliensteuer zu zahlen hätten, weil sie trotz bis August 2022 erteilter Mahnungen nichts unternommen hätten, um die Gebäude zu sanieren bzw. mit Maßnahmen in diese Richtung anzufangen. Dazu zählen sowohl Häuser in der Innenstadt als auch in den historischen Stadtteilen Temeswars. Gleichzeitig weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass es ein städtisches Hilfsprogramm gibt, um gerade solche Bauwerke wieder in Stand zu setzen.

Die Immobiliensteuer kann in Temeswar ab dem 15. Januar für das Jahr 2023 beglichen werden. Wer bis zum 31. März den Betrag für das ganze Jahr bezahlt, bekommt eine zehnprozentige Ermäßigung. Gezahlt werden kann die Steuer für Haus, Grund und Fahrzeuge in Temeswar beim städtischen Finanzamt in der Julius Town, online oder auf der Post.

Auch in Reschitza wurde gestern im Stadtrat zum Unmut des Bürgermeisters Iona Popa beschlossen, die Immobiliensteuer auf dem Niveau des laufenden Jahres zu belassen. Popa besteht darauf, dass die Steuereinnahmen viel zu niedrig seien, um die Ausgaben der öffentlichen Dienstleitungen durch die Stadtverwaltung zu decken. Andererseits rühmt sich die Hauptstadt des Banater Berglands damit, 2022 rund 80 Prozent seiner Steuern einkassiert zu haben, was über dem Landesdurchschnitt liegt. Die europäische Kommission berichtete Anfang Dezember, dass es die rumänischen Kommunen 2021 lediglich schafften, durchschnittlich 35,5 Prozent der ihnen zustehenden Steuerabgaben und Gebühren von den natürlichen und juristischen Personen einzutreiben.