Jugendstil-Fassade verschwunden

Spang-Haus im Eilverfahren unter Denkmalschutz gestellt

Die alte Fassade des Fabrikstädter Spang-Hauses in der Mihail-Kogălniceanu-Straße war mit Maskaronen und anderen Jugendstil-Figuren reichlich verziert. Foto: Heritage of Timișoara

Sanierung auf die billige Art: Stuck weg, Baugenehmigung nicht vorhanden. Foto: Astrid Weisz

Temeswar (ADZ) – Ein schönes Beispiel der Temeswarer Jugendstil-Architektur, das Fabrikstädter Haus des Goldschmieds Jenö Spang, erbaut 1905-1906, soll nach der Zerstörung der gesamten Verzierung der Hauptfassade durch die Eigentümer im Eilverfahren zum Baudenkmal erklärt werden. Die Eigentümer hatten mit der Sanierung begonnen, jedoch eine Baugenehmigung nur für einen Teil der Immobilie bekommen, für den anderen nicht. Doch die Arbeiten begannen mit jenem Teil, für den keine Genehmigung erteilt wurde, der gesamte Fassadenstuck wurde entfernt und das Gebäude in Weiß gestrichen. Einige Anrainer sowie mehrere Vereine, die sich dem Erhalt des Temeswarer Bauerbes verschrieben haben, schlugen bereits Anfang Mai Alarm, so dass die Kreiskulturdirektion eine Kontrolle durchführte, eine Geldstrafe verhängte und den Antrag auf die Erklärung zum Baudenkmal im Eilverfahren genehmigte. Nun sollen die Arbeiten ausgesetzt und die Baugenehmigung noch einmal überprüft werden.

Wie eine Beamtin der Kreiskulturdirektion sagte, war das Haus als solches nicht unter Denkmalschutz gestellt, das Areal jedoch schon, so dass Änderungen an der Fassade nur mit der Genehmigung ihrer Behörde durchgeführt werden konnten. Eine solche lag nicht vor, das Bürgermeisteramt hatte 2020 die Arbeiten am größeren Teil des Gebäudes erteilt und dort auch die Entfernung der Fassadenverzierungen erlaubt. Im Kontext des noch immer geltenden, 2002 verabschiedeten Raumordnungsplans der Stadt Temeswar soll dies möglich sein, der künftige Raumordnungsplan wird derartige Eingriffe an Immobilien, die sich in geschützten Arealen befinden ohne jedoch selbst unter Denkmalschutz zu stehen, verbieten.

Weil nun aber die gesamte Immobilie unter Denkmalschutz steht, soll der Präfekt nun die Baugenehmigung annullieren lassen, laut der Stadtverwaltung habe er dieses Recht. Für den kleineren Teil, dessen Fassade bereits ihren 115 Jahre alten Schmuck verloren hat, wurde allerdings überhaupt keine Genehmigung erlassen, in diesem Fall droht den Eigentümern sogar eine Strafanzeige.