Kövesi ficht gegen sie verhängte Auflagen bei der Höchstinstanz an

EU-Parlamentspräsident Tajani: Sie bleibt unsere EUGSt-Spitzenkandidatin

Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Die frühere DNA-Chefin und aktuelle Spitzenkandidatin des EU-Parlaments für das Amt des Europäischen Generalstaatsanwalts, Laura Kövesi, hat die von der Sonderstaatsanwaltschaft für Justizstraftaten gegen sie verhängten Auflagen – Polizeiaufsicht, Ausreise- und Kommunikationsverbot mit der Presse – beim Obersten Gericht angefochten; letzteres will schon am Mittwoch hierzu befinden. Es sei offenkundig, dass sie „all jenen, die unbehelligt stehlen wollen, Angst eingejagt“ habe und diese nun ihre Bestellung zur ersten europäischen Chefanklägerin mit allen Mitteln zu verhindern versuchen, sagte die 45-Jährige am Freitag in Bezug auf das gegen sie eingeleitete Verfahren.

Dieses sorgt indes europaweit für Empörung: Das EU-Parlament stehe nach wie vor zu seiner EUGSt-Spitzenkandidatin; man sei besorgt wegen der gegen sie verhängten Auflagen, twitterte Parlamentspräsident Antonio Tajani am Freitag. Auch die EU-Kommission kritisierte die gegen Kövesi ergriffenen verfahrenssichernden Ermittlungsmaßnahmen scharf und forderte die PSD-ALDE-Regierung auf, das Auswahlverfahren des künftigen Europäischen Chefanklägers nicht länger durch Ermittlungen gegen die Ex-DNA-Chefin zu untergraben. Die EU-Kommission hob zudem hervor, an der Eigenständigkeit der neuen Sonderermittlungsbehörde erheblich zu zweifeln.

Hart mit der umstrittenen Sonderstaatsanwaltschaft ins Gericht ging auch der EVP-Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat Manfred Weber (CSU), der die Auflagen gegen Kövesi als „inakzeptabel und unerhört“ bezeichnete. Sollte das Verfahren gegen sie nicht „umgehend eingestellt“ werden, werde er eine Debatte hierzu anlässlich der nächsten Plenarsitzung des EU-Parlaments anregen, twitterte Weber.