Kreisrat assoziiert sich mit 13 Kommunen

Opposition spricht von einem „illegalen Schritt“

Reschitza – Ziemlich viel Verwirrung und wenig Klarheit stiftete ein am Mittwoch gefasster Beschluss des Kreisrats Karasch-Severin auf seiner ordentlichen Juni-Tagung. Die PNL-Mehrheit stimmte einer Beschlussvorlage des Kreisratspräsidenten Romeo Dunca zu, derzufolge sich der Kreisrat mit 13 mehr oder weniger direkten Donauanrainergemeinden assoziiert, „um die Donauüberquerung mittels einer Fähre“ zu einem regelmäßigen Betrieb zu machen. Dazu will man die Societatea de Transporturi Navale Moldova Nou˛ SRL /Schiffsverkehrsgesellschaft Neumoldowa GmbH gründen.

Die Kleinstädte Neumoldowa und Orawitza sowie die Gemeinden Berzasca, Cărbunari, Coronini, Gârnic, Naidăș, Pojejena, Răcășdia, Deutsch-Saska/Sasca Montană, Sichevița, Socol und Svinița aus dem Nachbarkreis Mehedinți schlugen dem Kreisrat die Assoziierung vor – wobei die Initiative dazu vom Kreisrat ausgegangen zu sein scheint. Denn Kreisratspräses Dunca sprach vom Vorhaben wie von seinem eigenen Projekt: „Ich habe neben den direkten Donauanrainerortschaften auch andere Rathäuser zu dieser Assoziierung eingeladen, Ortschaften, die nicht direkt am Donauufer liegen. Da das Ziel Tourismusentwicklung heißt, können natürlich auch weiter entfernte Ortschaften vom Vorhaben profitieren. Allerdings ist diese Assoziierung nur eine Reservelösung. Wenn der Prozess endet oder abgebrochen wird, den der bisherige Betreiber gegen den Kreisrat angestrengt hat, kommt erst mal eine Neuausschreibung, und wenn sich dann niemand interessiert zeigt, nehmen wir das selber in die Hand.“

Ioan Crina, der Wortführer der PSD-Opposition im Kreisrat, wandte ein, dass dieser Zusammenschluss illegal sei, weil sich Kommunalverwaltungen nur dann zusammenschließen und gemeinsam etwas betreiben können, wenn es um öffentliche, um Allgemeininteressen geht. Etwa wie ein Siedlungswasserverband oder ein Verband für die Abfallbewirtschaftung. Eine GmbH könnten Kommunen gemeinsam nicht gründen, weil die gewinnorientiert ist. So etwas verbieten Art. 89 und 91 des Verwaltungsgesetzbuchs, plädierte Crina.
Dem hielt Kreisratspräses Dunca entgegen, dass die Juristen des Kreisrats keine Bedenken hätten gegen den Zusammenschluss und dass alles „sauber und legal“ sei. Die anvisierte Vereinigung unterscheide sich durch nichts von einer, die es schon mal – zum selben Zweck des Betreibens des Fährbetriebs auf der Donau – gegeben hat, die Banat Network Integrated Communication SRL.