Magistratenstatus in Teilstücken verfassungswidrig

Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag Teile der vom Parlament verabschiedeten Änderungen des Magistraten-Status für verfassungswidrig erklärt. Nicht verfassungskonform seien etliche schwammige Neuformulierungen in puncto Verantwortlichkeit der Magistraten sowie einige Änderungen der Zuständigkeiten des Staatsoberhauptes, sagte VG-Präsident Valer Dorneanu. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt geht das zweite der insgesamt drei abgeänderten Justizgesetze damit zurück ans Parlament. Gegen die Änderungen hatten die PNL und das Oberste Gericht Beschwerde eingelegt.