Maskenpflicht im Freien bei Inzidenz über sechs

Alarmzustand um 30 Tage verlängert

In der Hauptstadt Bukarest liegt die Inzidenz schon länger deutlich über sechs, seit Mittwoch besteht hier und in allen anderen Ortschaften, in denen die Neuinfektionsrate pro Tausend Einwohner binnen 14 Tagen diesen Wert übersteigt allgemeine Maskenpflicht im Freien – es gibt auch bestimmte Ausnahmen. In Ilfov, Temesch, Klausenburg und Dolj lag am Donnerstag die Inzidenz auch auf Kreisebene über sechs. | Archivfoto: Alex Tudor/Agerpres

Bukarest (ADZ) – In Ortschaften mit einer Inzidenz von über sechs Neuinfektionen pro Tausend Einwohner binnen 14 Tagen gilt seit Mittwoch dieser Woche erneut allgemeine Schutzmaskenpflicht im Freien. Laut einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums gelten Ausnahmen für „Personen, die individuell oder gemeinsam mit Personen, mit denen sie zusammenleben Aktivitäten, einschließlich sportliche, ausüben“. Von der Presse befragt, erklärten Vertreter des Ministeriums, dies bedeute praktisch, dass, sofern keine Menschenansammlung bestehe, die Maskenpflicht bei Interaktionen mit Personen, die in einem anderen Haushalt leben, gelte. Auf Kreisebene können auf Vorschlag der zuständigen Gesundheitsämter auch andere Ausnahmen festgelegt werden. Gleichzeitig wurde daran erinnert, dass für Märkte, Busstationen und andere Räume im Freien, an welchen sich größere Ansammlungen bilden, bereits Schutzmaskenpflicht, unabhängig von der Inzidenzrate, bestehe. 

Am Mittwoch hat die Interimsregierung unter Florin Cî]u (PNL) auch den Alarmzustand um einen weiteren Monat verlängert.