Micula-Brüder gewinnen erneut vor Schiedsgericht

EU-Kommission hatte mehrmals erfolglos versucht zu intervenieren

Über 200 Millionen Euro muss der rumänische Staat laut einem Schiedsspruch den Micula-Brüdern zahlen.
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Hermannstadt/Bukarest - Der Streit zwischen den beiden Brüdern Ioan und Viorel Miluca und dem rumänischen Staat währt seit elf Jahren, nun hat das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) eine abschließende Entscheidung in der Auseinandersetzung gefällt. Bereits 2013 sprach das Schiedsgericht der Weltbank den beiden rumänischen Investoren, die ebenfalls die schwedische Staatsbürgerschaft besitzen, über 200 Millionen Euro zu. Mit circa 376 Millionen Lei (84 Mio. Euro zum aktuellen Kurs) soll der Staat die Brüder entschädigen, zusätzlich kommen Zinsen auf diesen Betrag. Den Prozess, durch welchen die Aufhebung des ursprünglichen Urteils ersucht wurde, hat Rumänien Ende Februar nun entgültig verloren.

Seit 1999 bekamen die Micula-Brüder im Rahmen einer Ansiedlungsinitiative der Regierung, zur Investition in die regionale Entwicklung, Staatshilfen. Sie gründeten mehrere Unternehmen und profitierten insbesondere dadurch, dass sie kaum Einfuhrzölle auf ihre Rohstoffe oder Mehrwertsteuer auf die technischen Geräte zahlen mussten. Im Zuge des EU-Beitritts musste Rumänien allerdings schon 2005, vier Jahre vor Ablauf des ursprünglich vorgesehenen Termins, von dieser Form der Investitionsanreize absehen, da sie nicht im Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht standen. Fortan forderte das Finanzamt Steuern und Abgaben, was weniger Gewinn für die Investoren bedeutete.

Ioan und Viorel Miluca, die ihre Investitionen als schwedische Staatsbürger und über ihre schwedische Firma tätigten, beriefen sich auf ein Bilaterales Investitionsschutzabkommen zwischen Schweden und Rumänien von 2003 und verklagten den rumänischen Staat auf Schadenersatz. Die EU-Kommission wies die rumänische Regierung allerdings an, dem Urteil vom Dezember 2013 nicht nachzukommen. In Brüssel war man der Meinung, bei der Entschädigungszahlung handele es sich abermals um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe, die den Prinzipien des europäischen Binnenmarkts widersprechen. Als rechtswidrige Staatshilfe wertete die Kommission auch ein Steuerschuldenerlass im Wert von 337 Millionen Lei (76 Mio. Euro), den der rumänische Staat Unternehmen der Micula-Brüder im Februar 2014 gewährt hat, um den Schulden an die Geschäftsmänner nachzukommen.

Im September 2014 reichten die Brüder schließlich Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. Ihre Argumentation: die Kommission, die mit ihrem Beschluss den rumänischen Staat anwies die Investoren nicht auszubezahlen sei überhaupt nicht zuständig, da Rumänien völkerrechtlich verpflichtet sei, den ICSID-Schiedsspruch unverzüglich umzusetzen und die völkerrechtlichen Verpflichtungen Rumäniens dem Unionsrecht vorgingen; außerdem sei die Beurteilung der EU-Kommission falsch, die die Umsetzung des ICSID-Schiedsspruchs als neue staatliche Beihilfe bewertet. Schon die Schiedsrichter in Washington D.C. befanden, dass ein Staat die Verpflichtungen gegenüber Investoren nicht umgehen kann, indem er sich auf EU-Recht bezieht. Vor einem amerikanischen Gericht erreichten die Brüder schließlich im November 2014, dass sie rumänisches Staatseigentum pfänden lassen können. Bis zuletzt hatte die rumänische Regierung und die Europäische Kommission versucht das Urteil des Schiedsgerichtes abzuwenden.