Neue gesetzliche Regelungen für Hörfunk- und Fernsehrat

Strafen sollen bei Anfechtung ausgesetzt werden

Bukarest (ADZ) - Aufruhr in der heimischen Medienszene, nachdem die Regierung am Dienstag die Befugnisse des Hörfunk- und Fernsehrates  (CNA) per Eilverordnung eingeschränkt hat. Dessen Sanktionen und Geldstrafen gegen Entgleisungen von Fernseh- oder Hörfunksendern sind ab Veröffentlichung der Notverordnung im Amtsblatt ausgesetzt, sofern sie von den betroffenen Medienunternehmen vor Gericht angefochten werden – was stets der Fall ist.

Da in Wahlkampfzeiten hierzulande Verstöße gegen die Medienethik praktisch im Tagestakt erfolgen, sind dem CNA nunmehr die Hände gebunden, um die Sünder finanziell dafür bluten zu lassen. Die Regierung habe den Hörfunk- und Fernsehrat faktisch aufgelöst, da ihm die einzige wirksame Möglichkeit genommen wurde, gegen journalistische Verstöße vorzugehen, monierte CNA-Mitglied Narcisa Iorga. CNA-Chef Răsvan Popescu äußerte, dass das künftige Parlament die Eilverordnung noch ändern könnte. Einige rumänische Medien vermuten, dass der Hauptnutznießer der Normativakte das Medienimperium „Intact“ des umstrittenen konservativen Politikers Dan Voiculescu sei, dessen TV-Sender bisher regelmäßig wegen Entgleisungen abgestraft worden waren.