Neuer Referenzzinssatz für Kredite in Kraft

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Bukarest (ADZ) - Die Rumänische Nationalbank (BNR) hat am Donnerstag, den 2. Mai, erstmals den neuen Referenzzinssatz für Verbraucherkredite in Lei (indicele de referință pentru creditele acordate consumatorilor – IRCC) veröffentlicht. Der IRCC wird für die Zinsberechnung u. a. neuer Konsum- und Immobilien-Kredite mit variablem Zins sowie zur Refinanzierung bestehender Verbraucherkredite als Referenz angewendet und wird anders als der bisher gültige ROBOR – der für bestehende Kredite auch weiterhin gilt – festgelegt. Der bis Ende Juni 2019 wirksame IRCC liegt bei 2,36 Prozent, rund ein Prozentpunkt unter dem entsprechenden ROBOR-Wert.


Der neue Referenzzins wird als Mittelwert über ein gesamtes Quartal der täglichen durchschnittlichen Zinswerte, zu welchen sich Banken untereinander Geld leihen, berechnet (beim ROBOR sind Zeichnungen ausgewählter Banken ausschlaggebend). Der zurzeit wirksame IRCC wurde mit Werten des letzten Quartals 2018 berechnet. Die Interbankzinsen für die ersten vier Monate 2019 deuten auf einen steigenden IRCC ab Juli 2019 hin.