Neuregelung der Entschädigung für enteignete Immobilien

Premier schlägt Staffelung der Zahlungen vor

Bukarest (ADZ/Mediafax) - In Kürze steht eine Neuentscheidung über die Änderung des Gesetzes 247/2005 an, das über die Entschädigungszahlungen der im Kommunismus enteigneten Immobilien verfügt. Premierminister Ponta äußerte hierzu, die von der Regierung Ungureanu vorgeschlagene Limitierung der Rückzahlungen auf 15 Prozent des Realwertes sowie Eliminierung der Rückerstattung in natura kämen nicht infrage. Dies wäre eine klare Diskrimination vor denjenigen, die bisher 100 Prozent ihres enteigneten Eigentums erhalten hätten.

Andererseits haben die rumänischen Behörden bereits 20 Prozent der Aktien von strategisch wichtigen staatlichen Unternehmen an den privat verwalteten Inhaberfonds transferiert, was nach Meinung des Premiers „das Schlimmste war, was man Rumänien überhaupt antun konnte“.

Die Gesamtsumme der für enteignete Immobilien zu tätigenden Rückzahlungen soll einer Äußerung des ehemaligem Finanzministers Bogdan Drăgoi etwa 16 Milliarden Euro (70 Milliarden Lei) betragen, wobei die Hälfte an die römisch-katholische Kirche fiele, die bereits Anträge für 88.000 Immobilien gestellt habe.

Ponta schlägt nun eine Staffelung der Entschädigungen über „eine erhebliche Anzahl von Jahren“ vor, sowie die Bevorzugung von Rückerstattungen in natura, wo möglich. Bisher soll Rumänien bereits vier Milliarden Euro für Entschädigungszahlungen für im Kommunismus konfiszierte Häuser ausgegeben haben.