Nicht als Zielscheibe dienen

Mahnungen des Bürgermeisters bezüglich Restaurierung alter Gebäude

Zu den vorgenommenen Investitionen gehören die großen Arbeiten am Gebäude am Roßmarkt Nr. 3 und die laufenden Einsätze am Dach der Schwarzen Kirche und die Restaurierung von zwei Statuen.

Foto: der Verfasser

Große Geldsummen setzt das Kronstädter Stadtpfarramt in die Investitionen an den beiden Gebäuden am Honterus-Hof Nr. 8, wo der Verkaufsstand einziehen wird, bzw. Nr. 9, wo das Café eingerichtet wird, ein. Die Restaurierungs- und Konsolidierungsarbeiten wurden laut einem Projekt von Arch. Johannes Bertleff vorgenommen.

Im Vorjahr erhielten die Eigentümer historischer Gebäude, die als architektonisches Kulturgut eingeschätzt wurden, seitens des Bürgermeisteramtes Ankündigungen, durch die sie in Kenntnis gesetzt wurden, die Pflicht zur deren Restaurierung zu haben.  Dieses sei der erste Schritt gewesen, betonte Bürgermeister George Scripcaru. Der zweite Schritt folgt im Laufe dieses Jahres, wenn eine Kommission, bestehend aus dem Chefarchitekten der Stadt, Fachleuten der Urbanismus- und der Finanzdirektion, gebildet wird, die eine  Einschätzung dieser Gebäude vornehmen soll. Anschließend werden Mahnungen an die Eigentümer geschickt, die Gebäude zu restaurieren.

Unternehmen sie nichts, so werden sie im nächsten Jahr  eine 500 Prozent höhere Steuer zahlen müssen. Diesbezüglich erwähnte Scripcaru als Beispiel  die Firma SC ARO Palace SA, die den alten 1939 errichteten Flügel des Aro-Place-Hotels  renovieren muss.  Der Bürgermeister von Kronstadt kündigte an, auch mit der Leitung der Evangelischen Kirche A.B., die mehrere derartige Gebäude im Besitz hat, Gespräche geführt zu haben. Leider gelangen dann aber immer wieder auch viele Ungereimtheiten in den Medien. Dieses aus Missverständnis, Unkenntnis oder vielleicht auch mit schlechter Absicht. Doch will man nicht als Zielscheibe dienen.

Aufklärung bot uns diesbezüglich Richard Sterner, Direktor für Immobilienfragen des Stadtpfarramtes, der betonte, dass laut dem Finanzgesetz derartige Neueinschätzungen nur jedes dritte Jahr vorgenommen werden, und es steht einem auch frei, diese vorzunehmen. Denn bei den alten Gebäuden ist der Wert gering, somit ist auch die Zusatzsumme nicht hoch. Zudem hat das Pfarramt schon mehrere große und auch kleinere Baustellen eingeleitet, so dass derartige Mahnungen nicht erforderlich sind.
Allein am Honterus-Hof sind aufwendige Arbeiten  bei Nr.8, dem zukünftigen Verkaufsladen, und Nr. 9, dem Cafe in Gang.

Die Fassade des A-Gebäudes der Schule ist fast abgeschlossen, am Dach der Schwarzen Kirche wird gearbeitet, zwei Statuen müssen da noch restauriert werden.
Fortgesetzt werden die Arbeit am Rossmarkt Nr. 3, wo sich  auch die Heizzentrale für die Kirche befindet und die neue hinzukommt.  Restauriert wird auch die Fassade am Gebäude Marktplatz Nr. 4 (über dem Dunkeln Gang), die Arbeiten am Haus Nr. 18 werden fortgeführt.  Heuer sollen die Arbeiten am Gebäude des Kunstmuseums und die Reparatur der Friedhofsmauer (Langgase Nr. 2) vorgenommen werden.  Plus noch kleinere Baustellen. Am Honterus-Hof soll als Pilotprojekt eine Fläche von 100 qm hergerichtet werden, um eine endgültige Lösung für die Gestaltung des Honterus-Hofs zu finden. 2020 folgt voraussichtlich das Gebäude in der Purzengasse Nr. 53. Mit dem Bürgermeisteramt wurde ein Nießnutz-Vertrag für die Schulgebäude B,C,D eingegangen, laut dem die Stadt die erforderlichen Investitionen vornimmt, doch keine Miete mehr an die Evangelische Kirche zahlt. Die Leitungen des Kronstädter Kirchenbezirkes und das Landeskonsistorium müssen noch ihr Okay dafür geben.

Laut der vom Kronstädter Stadtrat angenommenen Regelung, um die Qualität der Eingriffe  an unter Denkmalschutz stehenden Gebäude im Sinne der Bestimmungen der Gesetze 153/2011 und 166/2016 zu verbessern, wurden in der Stadt unter der Zinne fünf prioritäre Eingriffzonen festgelegt. Die erste Zone umfasst  die Gebäude innerhalb  der Stadtmauern.  Die Bestandsaufnahme soll bis März 2019 mit den restlichen vier prioritären Zonen ergänzt werden. Diese wird auch ständig aktualisiert. Laut diesen Regelungen werden die Eigentümer, die nicht an die Restaurierung der Fassaden geschritten sind, Mahnungen erhalten und aufgefordert werden, dieses zu tun.  Die Eigentümer müssen mit mindestens 50 Prozent der diesbezüglichen Kosten aufkommen.  Aufgrund der von den Hausbesitzern erhaltenen Daten wird die technische Kommission  dem Stadtrat die erforderlichen Summen für jedes Projekt vorlegen, damit diese genehmigt werden. Das geschieht für das nächste  Jahr. In den Medien kommt auch immer wieder das Gebäude des ehemaligen Forstlyzeums zur Sprache, das die Kirche angeblich zu einem Hotel umbauen will. Auch das ist eine Falschmeldung. Die Kirche hat das Gebäude veräußert und hat dafür das Bauzertifikat vorher beantragt. Der neue Eigentümer ist der, der diesem eine neue Benutzung u. zw. als Hotel verleihen will. Leider kann man immer wieder auch auf lokaler Ebene Äußerungen wahrnehmen, die einen unangenehm überraschen. In einem Brief des Bischofs der Evangelischen Kirche in Rumänien, Reinhart Guib, vom 23. Januar 2019, wird ausgehend  von den in letzter Zeit verzeichneten Angriffen gegen die deutsche Minderheit und deren vertretende Institutionen Forum und Kirche darauf aufmerksam gemacht: „In der folgenden Zeit  werden falsche Meldungen, Fotos, Videos, Kommentare etc. stark zunehmen. Sie werden unsere Gemeinschaft und die Verantwortlichen unserer deutschsprachigen Institutionen und unsere Freunde als Zielscheibe haben. Bitte sich davon nicht beirren zu lassen und anonyme und unbekannte Meldungen gleich zu löschen. Gegen offene Angriffe behalten wir uns alle rechtlichen Mittel vor. Geben wir den Falschmeldungen produzierenden  Helfershelfer und Hacker, wie den offenen Angriffen der korrupten und diktatorischen führenden Landesriege nicht die Möglichkeit, unsere deutsche Gemeinschaft  zu verunsichern und zu spalten“.