Novellierung des Entschädigungsgesetzes zu Gunsten der jüdischen Gemeinschaft

Hermannstadt (ADZ) - Angenommen wurde dank gemeinsamer Bemühungen von Aurel Vainer, dem Abgeordneten der jüdischen Gemeinschaften, und Ovidiu Ganţ, dem Abgeordneten des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien, am Dienstag in der Abgeordnetenkammer – als dem entscheidenden Gremium – eine Novellierung des Regierungserlasses Nr. 105 vom 30. August 1999. Dieser ergänzt Dekret-Gesetz 118/1990 betreffend die Entschädigung von Personen, die aus politischen Gründen von der nach dem 6. März 1945 eingesetzten Diktatur verfolgt worden sind. Die Ergänzungsvorschläge hatte zuvor der Senat angenommen, die neue Fassung muss nun Staatspräsident Băsescu promulgieren.

Ausgeweitet werden die Entschädigungszahlungen auf jene Personen, die auf Grund ihrer Volkszugehörigkeit unter den ab dem 6. September 1940 eingesetzten Regimes zu leiden hatten und zwar in Ghettos oder Konzentrationslager deportiert oder eingesperrt waren, die aus ihren Heimatorten zwangsumgesiedelt oder in Arbeitsdetachements ausgehoben wurden, die den Todeszug (aus Jassy/Iaşi) überlebt haben oder deren Gatte oder Gattin aus ethnischen Gründen getötet worden sind und die nicht wieder geheiratet haben. Laut Novellierungsvorschlag sollen sie ab dem 1. Januar 2015 die den anderen Opfern von Diktaturen zustehenden Entschädigungen erhalten – erst ab dann, um die Mittel im Staatshaushalt vorsehen zu können.