Öffentliche Verwaltungen als Verantwortungsträger

Laut EU-Programm müssen die offenen Müllablagerungen bis 2020 abgeschafft werden

Laut dem siebenten Aktionsprogramm im Umweltbereich der Europäischen Kommission müssen bis 2020 alle offenen Müllablagerungen abgebaut werden. In den nun 28 Mitgliedstaaten sind diesbezügliche Maßnahmen im Gang, doch sehr unterschiedlich und vermittels verschiedener Methoden. In drei Mitgliedsländern – Rumänien, Bulgarien, Malta – wird der Müll immer noch vor allem auf offenen Ablagerungen gesammelt. Es werden nun Verbrennungsanlagen gebaut, die aber auch nicht als beste Lösung betrachtet werden. Diesbezüglich fällt eine besondere Aufgabe den Großstädten zu, wobei deren öffentliche Verwaltungen sich als Verantwortungsträger betrachten müssen.

Im Kronstädter Kreisgebiet wurde  noch im Jahre 2010 eine Arbeitsgruppe gegründet, die ein Programm ausgearbeitet hat unter dem Titel „Integriertes Management der Abfallentsorgung“ und bis 2013 konkrete Maßnahmen vorsieht (siehe auch ADZ 4996/11. Oktober 2012). Mehrere Ortschaften schlossen sich im Rahmen dieses Programms zusammen, um das Problem der Lagerung des Mülls und dessen Verarbeitung zu lösen. Einiges konnte getan werden, doch bleiben noch viele offene Probleme. Auf Kreisebene beschäftigen sich 17 Unternehmen mit der Müllentsorgung. Doch die Verarbeitung hinkt bei Weitem nach. Die Zeit vergeht und auch das Jahr 2020 rückt näher, bis zu dem, laut genannten Vorhaben der EU-Kommission, alle offenen Müllablagerungen abgeschafft werden müssen. Doch was geschieht diesbezüglich auf europäischer Ebene?

Vor zwei Jahren wurden in den damals 27 EU-Staaten im Jahr durchschnittlich 503 Kilogramm Abfälle pro Person in den Städten verzeichnet. Was geschieht aber mit diesen? Laut dem europäischen Institut für Statistik sind davon 486 Kilogramm verarbeitet worden, zum Teil auch als Düngemittel für die Landwirtschaft. Dabei wurden drei Methoden verwendet: 37 Prozent des Mülls wurden gelagert, 23 Prozent verbrannt, 25 wiederverwertet und 15 Prozent als Düngemittel eingesetzt. Ein beträchtlicher Fortschritt, bedenkt man, dass 2001 noch 56 Prozent des Mülls  an offenen Stellen gelagert wurde. Doch die Müllmengen sind sehr unterschiedlich von einem Staat zum anderen. An erster Stelle befindet sich Dänemark mit 718 Kilogramm pro Stadtbewohner im Jahre 2011. Es folgen Luxemburg, Zypern und Irland mit Quantitäten, die zwischen 600 bis 700 Kilogramm liegen.

In dieser Statistik folgen Deutschland, die Niederlande, Österreich, Italien, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Finnland mit Quantitäten zwischen 500 bis 600 kg. In der Reihenfolge liegen dann Griechenland, Portugal, Belgien, Schweden, Litauen, Slowenien mit 400 bis 500 Kilogramm. Unter 400 Kilogramm wurden in Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Lettland, Slowakei, Tschechien, Estland registriert. Unterschiedlich sind auch die Verarbeitungsmethoden, wobei in Deutschland das vor allem durch Recycling geschieht, in Dänemark durch Verbrennung, in Österreich durch Verarbeitung zum Düngemittel. In anderen Mitgliedstaaten gelangt der größte Teil des Mülls in die öffentlichen Müllablagerungsstätten. Diesbezüglich steht Rumänien an erster Stelle mit 99 Prozent der Abfälle, Bulgarien mit 94 Prozent.

Welche Maßnahmen sieht die europäische Kommission vor, um zu dem Vorhaben von Null Prozent Ablagerungen an offenen Müllstellen zu gelangen? Die diesbezügliche europäische Gesetzgebung  sieht drei wichtige Methoden vor: Einstufung und Sortierung der Abfälle, was vor allem die Vorbeugung der Müllerzeugung vorsieht, gefolgt von der Vorbereitung zur Verarbeitung und Wiederverwertung, sodass die offene Lagerung als letzte Lösung gesehen wird.
Vorgesehen ist die Ausarbeitung von Vorbeugeplänen der Müllerzeugung in den Mitgliedstaaten bis Ende des Jahres 2013. Die Länder werden aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um ein erweitertes Verantwortungsgefühl bei allen Unternehmen und Bürgern zu erwirken, um möglichst geringe Mengen von Abfällen und Müll auszustoßen.
Es ist somit höchste Zeit, dass das Umweltministerium, die Umweltagenturen in den Kreisgebieten  Alarmsignale aussenden, damit die öffentlichen Lokalbehörden sich intensiv einsetzen, um den Anforderungen nachzukommen, Projekte auszuarbeiten und Finanzierungen dafür von zentraler Stelle zu erwirken, aber auch aus eigenen Haushalten zu sichern.