Ombudsfrau kritisiert Cybersicherheitsgesetz

Nicht verfassungskonform, Missbrauch möglich

Bukarest (ADZ) – Ombudsfrau Renate Weber hat das vor Kurzem verabschiedete Cybersicherheitsgesetz vor das Verfassungsgericht gebracht. Es verletzte nicht nur die Verfassung, sondern auch internationale Verpflichtungen, die Rumänien eingegangen habe. Bereits vor der Verabschiedung hatte auch die Vereinigung für Technologie und Internet (ApTI) auf Probleme hingewiesen: Es erweitere das Spektrum jener, die sich ihm zu beugen hätten, vergrößere die Befugnisse des Inlandsnachrichtendienstes SRI, führe neue Strafen ein, mit Sanktionen ab 5000 Lei bis zu 10% des Umsatzes für Firmen, hätte Potenzial für Missbrauch und Intimidierung. Die Ombudsfrau beklagt darüberhinaus einen Mangel an Klarheit, Vorhersehbarkeit und Definition der Zielgruppe. In einigen Punkten werde der Zuständigkeitsbereich der nationalen Sicherheit zu stark gedehnt, auch um Aspekte, die über Cybersicherheit hinausgingen. Zu vage definiert sei der Begriff „Propaganda und Desinformationskampagnen“, man könne jede beliebige Person der „Bedrohung der nationalen Sicherheit“ bezichtigen. Zudem seien die Verpflichtungen, die physischen und juristischen Personen auferlegt werden können, völlig disproportioniert.