Ombudsfrau Weber ficht Verwaltungsrechtsnovelle an

Warnung vor Verwässerung der Amtsunvereinbarkeiten

Bukarest (ADZ) - Zwei Tage nach der Aufkündigung der Regierungskoalition durch den Juniorpartner ALDE hat Ombudsfrau Renate Weber, bekanntlich eine langjährige ALDE-Politikerin, am Mittwoch überraschend Verfassungsklage gegen die per Eilerlass vorgenommene Verwaltungsrechtsnovelle der Regierung eingelegt. Die Opposition hatte Weber zwar schon seit Wochen da-rum ersucht, jedoch rang die Ombudsfrau sich erst nach dem Koalitionsaus zu diesem Schritt durch.

In ihrer Verfassungsklage verweist Weber darauf, dass in der Causa überhaupt keine „Dringlichkeit“ bestanden habe, auch habe der Eilerlass die für Regierungsmitglieder vorgesehenen Amtsunvereinbarkeiten dermaßen verwässert, dass künftige Exekutiven dadurch erheblich „verletzbar“ wären.

Die Regierung Dăncilă hatte im Juni durch eine umstrittene Dringlichkeitsverordnung das gesamte Verwaltungsrecht bzw. insgesamt 17 Gesetze geändert; die Novelle sieht u. a. Sonderrenten für Bürgermeister und weitere gewählte Kommunalpolitiker vor, lockert in allen Vermögensangelegenheiten die nötige Mehrheit im Stadt- oder Kommunalrat und entlastet Bürgermeister im Fall unrechtmäßiger Verwaltungsakte auf Kosten der Beamten.