Parlament verbessert Hinweisgebergesetz

USR: Gesetz immer noch nicht gut genug

Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) – Nach der am Dienstag von der Abgeordnetenkammer als entscheidendes Haus angenommenen Vorlage können Whistleblower Missstände in Behörden und Unternehmen nun auch anonym melden. Die Aufdeckung von beispielsweise korruptem Verhalten oder anderen Rechtsverstößen durch Hinweisgeber war in der bisherigen Fassung des Gesetzes, die Präsident Klaus Johannis nach heftiger Kritik der Zivilgesellschaft, der Opposition, aber auch der Leiterin der EU-Staatsanwaltschaft im Sommer an das Parlament zurückschickte, deutlich schwerer, vor allem weil anonyme Anzeigen kaum möglich waren. Zudem werden Repressalien gegen Hinweisgeber laut neuer Fassung vom Gericht mit bis zu 40.000 Lei bestraft. Doch auch das neue Gesetz, das jetzt wieder bei Präsident Johannis zur Ausführung landet, ist nach Ansicht der oppositionellen USR nicht unproblematisch. So bemängelte der frühere Justizminister und gegenwärtige USR-Abgeordnete Stelian Ion, dass eine zusätzliche Voraussetzung Whistleblower entmutigen könnte: Die Anzeigen müssten nämlich stichhaltige Indizien enthalten.

Mit diesem Rechtsakt setzt Rumänien die einschlägige EU-Richtlinie in nationales Recht um.