PDL geht mit Wahlgesetz zum Verfassungsgericht

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die bisherige Regierungspartei PDL hat das neue Wahlgesetz beim Verfassungsgericht angegriffen. Das Gesetz sieht bekanntlich die Mehrheitswahl vor, hier bekannt als „reine Personenwahl“. Die PDL greift das Gesetz vor allem an, weil darin das Ergebnis der Volksbefragung von 2009 zur Reduzierung der Parlamentarier und Einführung des Einkammerparlaments nicht berücksichtigt würde. In Frage gestellt wird auch die Bestimmung, dass eine Minderheit, die in einem Gebiet mehr als sieben Prozent ausmacht, ein zusätzliches Mandat erhalten kann. Ponta äußerte dazu, dass in der Verfassung das Zweikammerparlament vorgesehen sei, der jetzige Versuch der PDL sei heuchlerisch oder man wolle sich lustig machen.