Premiere in der rumänischen Justiz

Ungarischsprachigen Schülern wurde Entschädigung zugesprochen

Klausenburg – In einer endgültigen Entscheidung hat das Berufungsgericht in Bukarest insgesamt zehn ungarischsprachigen Schülern aus Klausenburg/Cluj-Napoca eine Entschädigung über 6000 Lei zugesprochen. Laut der Nicht-Regierungsorganisation „Advocacy Group for Freedom of Identity“ (AGIF) handelt es sich damit um eine Premiere in der rumänischen Justiz, da die Entschädigung aufgrund sprachlicher Diskriminierung der Schüler entschieden wurde. Sie muss nun vom Klausenburger Schulinspektorat und dem rumänischen Bildungsministerium gezahlt werden.

Wie die Juristen von „AGIF“ in einer Stellungnahme erklären, beruht das Urteil auf Ereignissen aus dem Jahr 2016. Seinerzeit habe der damalige Generalschulinspektor Valentin Claudiu Cuibus (PSD) dem Apáczai Csere János Elméleti Líceum die Einrichtung der einzigen 5. Klasse für Plastische Kunst in ungarischer Sprache im Landeskreis Klausenburg/Cluj untersagt. Diese Situation sei auch nicht von András Király (UDMR), dem damaligen Staatssekretär für Bildung in Minderheitensprachen, aufgelöst worden, obwohl dieser die Befugnis gehabt hätte.

Bereits im April 2017 stellte der Nationale Rat zur Bekämpfung von Diskriminierung (CNCD) eine Diskriminierung der Schüler durch die Schulinspektion fest und forderte die Beilegung des Falles durch die Aufsichtsbehörde und das Bildungsministerium. Von ehemals 16 interessierten Schülern forderten insgesamt zehn Schüler sowie ihre Eltern im Anschluss die Eröffnung einer 6. Klasse für Plastische Kunst in ungarischer Sprache, was allerdings sowohl von der Schulinspektion als auch vom Bildungsministerium ignoriert wurde.

In der Folge reichten die zehn Schüler dann im Mai 2018 eine Klage gegen beide Behörden ein. Bereits im November des Jahres entschied das Landgericht Bukarest zu Gunsten der Kläger und sprach allen Schülern eine Entschädigung von 5000 Lei zu. Diese Entscheidung wurde allerdings von beiden Parteien angefochten und im Dezember 2019 erhöhte das Berufungsgericht in Bukarest die Entschädigung auf 6000 Lei. Diese Entscheidung wurde von der Schulinspektion und dem Bildungsministerium erneut angefochten. Das nun im September gefallene Urteil ist hingegen rechtskräftig.

„Nach Abschluss dieses Verfahrens müssen die ungarischen Politiker im Landeskreis Klausenburg und auch die Lehrer folgende Frage beantworten: Gibt es in der ungarischen Gemeinde den beruflichen und politischen Willen, dass eine der Schulen im Landeskreis erneut ein Profil für Plastische Kunst in ungarischer Sprache erhält? Die demografische Situation des Landeskreises und des Munizipiums sollte kein Hindernis darstellen, wenn man bedenkt, dass es in ungarischen Gemeinden, die kleiner sind als Klausenburg, Gymnasien und Lyzeen mit diesem Profil gibt“, heißt es zum Abschluss der Stellungnahme der „Advocacy Group for Freedom of Identity“.

„Ein Dank gilt der Interessenvertretung, die sich dieser Sache angenommen und über fünf Jahre verfolgt hat. Für die Eltern und Kinder bedeutet dieser finanzieller Ausgleich natürlich keine Lösung des Problems“, erklärte Alpár Vörös, der Direktor des Apáczai Csere János Elméleti Líceum, gegenüber „maszol.ro“. Er erklärte auch, dass der „sehr flexible Rechtsrahmen“ es den Bildungseinrichtungen erschwert, langfristig zu planen. Auch sei die Etablierung dieser Klasse aktuell von Seiten der Schule schwierig umzusetzen, da durch die Zunahme von Grundschulklassen das Schulgebäude seine Kapazitätsgrenze erreicht habe. Für die Bereitstellung der Infrastruktur müsse auf Kreisebene eine Lösung gefunden werden.