Produktfälschung und Schmutzkonkurrenz

Die österreichische Miba AG verklagt Chebuţius Reschitzaer MIBAROM, die geschlossen wird

Der in einem Unterschlagungsfall bereits zu fünf Jahren Gefängnis verurteilte Adrian Chebuţiu, gegen den weiters ein Prozess wegen Wertzerstörung des Reschitzaer Maschinenbauwerks, Fälschung und Täuschung läuft, muss sich auch in Bukarest in einem Prozess verantworten. Die österreichische Miba AG beschuldigt die Reschitzaer MIBAROM SA – eine von Chebuţiu durch spezifische Machenschaften sich selber zum Geschenk gemachte Folgefirma des ehemaligen österreichisch-rumänischen Joint-Ventures „Mibarom“ – der Produktfälschung und Schmutzkonkurrenz, indem sie ohne Lizenz Miba-spezifische Produkte erzeugt(e) und diese, ohne Patentkauf, unter dem verschleiernden österreichisch-rumänischen Firmennamen „Mibarom“ verkauft(e). Chebuţius Prozedere mit MIBAROM verwundert niemand, der sich mit den „Geschäfts“-„Methoden“ des kaltschnäuzigen Adrian Chebuţiu vertraut gemacht hat. Vor allem, dass er für Namen und Produkte der auf vermutlich dubiose Weise in seinen Besitz gelangten Firma den guten Namen der Österreicher sich einfach angeeignet hat. Wie auch im Fall mehrerer anderer Firmen, die einst Teil des Reschitzaer Maschinenbauwerks waren. Chebuţiu scherte sich wenig darum, dass der Firmenname MIBAROM den Marken- und Handelsnamen „Miba“ enthält. Das kostet jetzt.

Wer ist die richtige „Miba“?

Die österreichische Miba AG wurde 1927 gegründet, wird also bald 100 Jahre alt. Ursprünglich eine Reparaturwerkstatt, später ein kleiner Produktionsbetrieb für Motorenkomponenten, ist die Firma, deren Name aus dem Rufnamen des Sohnes des Firmengründers, Franz Mitterbauer – „Miba“, entstand, heute ein Weltkonzern mit 3900 Arbeitnehmern, schreiben die Medien. Franz Mitterbauer hat 21-jährig die alte Werkstatt von seinem Vater übernommen und 1949 begonnen, Kugel- und Wälzlager für Motoren sowie deren Lagerschalen zu erzeugen. Die dritte Mitterbauer-Unternehmergeneration übernahm durch Peter Mitterbauer die Firma, die 1998 mit der Produktion u. a. von Lagerschalen einen Expansionskurs einschlug. Zuerst wurden gleich mal drei Miba-Fabriken in den USA (in den Bundesstaaten Michigan, Ohio und Indiana) eröffnet, worauf die Eroberung des Weltmarkts zügig weiterging: Singapur, die Slowakei, Brasilien, China, Werke in Österreich, Indien. Überall wurde der Markenname „Miba“ geschützt und genutzt, auch in Rumänien, wo das Joint-Venture mit dem Reschitzaer Maschinenbauwerk UCMR in den 1980er Jahren entstand, als der Bedarf an Lagerschalen für den Maschinenbau, vor allem aber für den Bau von Schiffsdieseln und diversen Stationär- und Wende-Getrieben eines anderen (diesmal westdeutsch-rumänischen) Joint-Ventures, der RRR-Reschitza-Renk, sehr hoch war.

Spezialität: Manipulation und Lavieren

Wie auch im Falle von RRR, wurde auch Mibarom nach der 20-jährigen Laufzeit des Joint-Ventures infolge des Erstkaufrechts des rumänischen Partners von UCMR übernommen und bald darauf begann die dubiose Herrschaft über das Werk des „Präsident-Generaldirektors“ Adrian Chebuţiu, einer der „gscheiten Jungs“, auf die sich immer wieder Präsident Băsescu in geheimnisvollen Andeutungen bezogen hatte – ohne jemals ein Durchgreifen gegen die Geier des rumänischen Energiesystems und der Wirtschaft anzuregen oder gar zu autorisieren oder durch konkrete Anklage zu initiieren. Chebuţiu hat einen genialen Riecher für Gesetzeslücken und zweideutige Gesetzesauslegungen, aber auch für Möglichkeiten seiner persönlichen Bereicherung – und ist mit einem unglaublichen (Un)Maß an Frechheit und Kaltschnäuzigkeit ausgestattet. Der weltweite Erfolg der (Original-) Miba inspirierte ihn dazu, die Produkte des Werks, das er sich inzwischen, durch Manipulation (oder Mittäterschaft?) des Verwaltungsrats, von UCMR angeeignet hatte, unter einem verwechselbaren Namen zu verkaufen – einfach ohne Patent- und Lizenzkauf. Eine Zeitlang profitierte er so schamlos vom guten Namen, den sich die Miba AG weltweit erworben hatte. Anfangs, bis Mibarom einen eigenen Patentanspruch und die Reservierung eines eigenen Markennamens anmeldete, gab es zwischen der Mibarom SA und der Miba AG sogar kommerzielle Beziehungen. Als das Patent und der Markenname Mibarom beim rumänischen Patentamt gesichert waren (???), griff die Miba AG ein und forderte die Annullierung beider geschützter Rechte.

Verbot für „Mibarom“

Das geschah vor dem Gericht in Bukarest. „Die Beklagte, in voller Kenntnis über die registrierte Marke Miba, die der Klägerin gehört, mit der sie bis vor Einreichung ihres Registrierungsgesuchs Handelsbeziehungen pflegte, hat am 13.02.2009 die Marke Mibarom registrieren lassen, ohne um eine Zustimmung bei Miba anzufragen. Damit war eine Markenregistrierung mit böser Absicht gegeben, denn die Beklagte hatte zweifelsohne Kenntnis von der Existenz des registrierten Markennamens Miba, und die Wortkombination von „MIBA“ mit der Endung „rom“ benennt keine distinktiv neue Marke“, heißt es in der Klage der österreichischen Miba AG vor dem Bukarester Gericht. Seit Februar 2012 gab es beim Bukarester Gericht eine Annullierungscausa des „Mibarom“-Patents. In erster Instanz gab das Gericht allerdings MIBAROM recht und wies die Annullierung ab. Das Berufungsgericht Bukarest drehte daraufhin die Sache gänzlich in die Normallage um: Das Patent für „Mibarom“ wurde für ungültig erklärt und auch der Gebrauch des Namens für die meisten der Produkte untersagt. „Die MIBAROM REŞIŢA SRL darf künftig weder einen Handels- noch einen Markennamen benutzen, der „MIBA“ enthält und das Gericht verpflichtet die Beklagte, den Namen gänzlich zu ändern“, heißt es im Gerichtsurteil, das die rumänischen Medien zitieren.

Eindeutig: böse Absicht

Dass es sich um böse Absicht gehandelt hat, als die Firma Chebuţius sich den Namen der österreichischen Firma unter den Nagel gerissen hat, steht fest. Ein Zufall ist auszuschließen. Auch für den Mann auf der Straße war in Reschitza jederzeit klar, wer und was Miba ist und was Chebuţius Mibarom sein möchte. Dass die Firma Chebuţius beim Patentamt erst aktiv wurde, als sie Wind davon bekam, dass die österreichische Miba gegen die missbräuchliche Namensnutzung gerichtlich vorzugehen gedenkt, auch das ist durch eine auffällige terminliche Nähe der beiden Vorgänge zu vermuten. Selbst die Internetdomäne www. mibarom.com.ro wurde in etwa der gleichen Zeit von den Mannen Chebuţius geschützt.
Nun wird Mibarom durch den Willen des Hauptaktionärs Chebuţiu geschlossen. Wo einmal 400, zu Zeiten, als der Patentkrieg mit Miba begann, 300 (vor etwa sechs Jahren), und zuletzt 40 Arbeitnehmer tätig waren, kehrt Ruhe ein und folgt wohl das übliche Zerstörungswerk. Die Schrotthändler werden Hochkonjunktur erleben, trotz aller Wachfirmen, die bei UCMR unter Vertrag stehen... In unmittelbarer Nähe des Werkstandorts gibt es nämlich eines der schlechtest beleumdeten Wohnblockviertel von Reschitza, Mociur (gleichen Namens wie der UCMR-Industriestandort am rechten Ufer der Bersau), wo viele Menschen ausschließlich vom Schrottsammeln leben. Der nächste Verhandlungstermin im Prozess „Miba gegen Mibarom“ ist in Bukarest im Januar 2016 angesagt.