Protestaktion: Antimafia-Staatsanwälte setzen ihre Tätigkeit aus

Staatschef fordert Rücknahme des Regierungserlasses zur Justiz

Präzedenzlose Protestaktion der Antimafia-Staatsanwälte gegen den jüngsten Eilerlass der Regierung: Die DIICOT-Ermittler beschlossen am Montag, ihre Arbeit täglich für jeweils vier Stunden niederzulegen.
Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) – Die präzedenzlosen Proteste der Richter und Staatsanwälte gegen den jüngsten Regierungserlass, durch den die Justizgesetze über Nacht abermals geändert und die Gewaltenteilung noch mehr ausgehebelt wurde, gehen weiter: Die Antimafia-Staatsanwaltschaft DIICOT beschloss am Montag eine zweiwöchige teilweise Aussetzung ihrer Tätigkeit – konkret legen ihre Ermittler seit gestern und bis zum 8. März täglich zwischen 8 und 12 Uhr ihre Arbeit nieder, ermittelt wird ausschließlich in „dringenden Fällen“. In einer Pressemitteilung verwies die DIICOT darauf, dass die von der Regierung letzte Woche erlassenen Änderungen „das Justizsystem insgesamt beeinträchtigen“.

Auch die Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft beschlossen auf einer Vollversammlung, sich an der Protestaktion zu beteiligen. Zudem ersuchte Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr Ombudsmann Victor Ciorbea schriftlich, den umstrittenen Eilerlass Nr. 7 beim Verfassungsgericht anzufechten.

Ihrerseits kündigten zahlreiche Gerichte die Aussetzung ihrer Gerichtstätigkeit an: So beschloss das Landgericht Covasna eine fünftägige, das Landgericht Maramuresch sowie ein Bukarester Amtsgericht eine viertägige und das Amtsgericht Iași eine zweiwöchige Aussetzung der Tätigkeit.

Staatschef Klaus Johannis forderte die Regierung unter Ministerpräsidentin Viorica Dăncilă am Montag zur „umgehenden und vollständigen Rücknahme“ ihres Eilerlasses auf, der einen „neuen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz“ darstelle. Die Staatsanwälte-Abteilung des Justizrates (CSM) warf der Regierung Dăncilă indes in einem offenen Brief Autarkie im Umgang mit den restlichen Behörden und Interessenvertretern vor – zum Gespräch hätte sie „vor dem Eilerlass, nicht danach“ bitten müssen.