„Raubbau – eine böswillige Interpretation“

Leiter der Forstdirektion Karasch-Severin wehrt sich gegen „Imageschaden“ und „Verleumdung“

Das Schwinden der Wälder, oft unter Mitwirkung der Forstbehörden, ist in unserem Land ein nach wie vor heiß diskutiertes Thema.

Nachdem der ehemalige Leiter der Forstdirektion Romsilva des Banater Berglands, der UNPR-Abgeordnete und Mitglied des Parlamentsausschusses für Land-, Forstwirtschaft und Lebensmittelindustrie, Ion Tabugan, zwar „gelegentliche“ und „bloß zufällige“ Kahlschläge in geschützten Forsten zugegeben hat, aber heftig verneinte, dass es sich dabei um eine regelmäßige Aktivität der Holzmafia handelt, die mit Duldung der staatlichen Forstbehörden geschieht, ging nun Ştefan Stănescu, der amtierende Leiter von Romsilva Karasch-Severin, gegen die „besorgniserregende Atmosphäre“ in die Offensive, die von „einigen NGOs und den lokalen und regionalen Medien“ geschaffen wird und die die staatlichen Forstbehörden in ein „unverdient schlechtes Licht“ stellen.

„In der letzten Zeit wohnen wir einer direkten oder indirekten Offensive der Massenmedien bei gegen die Forstdirektion Romsilva Karasch-Severin, die wahllos und in einer besorgniserregenden Atmosphäre geschieht, in Unkenntnis der Gesetzgebung im Bereich oder indem diese ignoriert wird. Es werden von diversen Nichtregierungsorganisationen oder von Personen ohne Fachwissen Informationen übernommen , ohne einen Standpunkt des Verwalters der Forste dazu einzufordern“, sagte Forstingenieur Ştefan Stănescu.

Daraufhin bot er eine durchaus willkommene Übersicht zur Lage der Forste des Banater Berglands. In öffentlichem Besitz des Staates befinden sich gegenwärtig 324.000 Hektar Wald, von denen mehr als 112.000 Hektar oder rund 35 Prozent in den vier Nationalparks des Banater Berglands eingeschlossen sind: Semenik - Karasch-Schluchten, Nera-Schluchten - Beuşniţa-Wasserfälle, Domogled - Cerna-Tal und in dem grenzüberschreitenden rumänisch-serbischen Naturpark Eisernes Tor – Djerdapp beim Donauengpass.

Holzschlag in Nationalparks zu Schutzzwecken

Die Dringlichkeitsverordnung OUG 57/ 2007 (A) adaptiert die Richtlinien der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen und auf ihnen fußt der Leitfaden des Managements für die diversen Kategorien geschützter Areale, die Konservierung natürlicher Habitate, der Flora und Fauna in National- und Naturparks sowie die Regelungen betreffs anthropogener Tätigkeiten in und um dieselben. Diese Regelungen sehen erst mal vier Kategorien von Zonen in einem Nationalpark vor: die Zone strengsten Schutzes; die Zone des Vollschutzes; eine Puffer- oder Übergangszone und eine Zone nachhaltiger Entwicklung.

In den ersten beiden Zonen – des „strengsten“ und des „Vollschutzes“ – ist die „Ausbeutung natürlicher Ressourcen zu kommerziellen Zwecken“ vollkommen verboten. Aller-dings blieb der Romsilva-Direktor die Antwort auf eine Nachfrage bezüglich der Definition von „kommerzielle Zwecke“ schuldig und beantwortete auch die Frage nach den (bei rumänischer Gesetzgebung berüchtigten) Ausnahmeregelungen nicht.

Zumindest eine „Ausnahmeregelung“ ist gut bekannt – weil sie oft ins Feld geführt wird, wenn die Holzmafia beim Wildern in den beiden ihr per definitionem strikt verwehrten Schutzzonen erwischt wird – nämlich die „Säuberungsschläge“ nach (realen oder ad-hoc und fiktiv deklarierten) Naturkatastrophen.

Von Holzeinschlag und Nachhaltigkeit

In der „Pufferzone“ und in der „Zone nachhaltiger Entwicklung“ (worunter verstanden werden sollte, dass die Forstpflege im Hinblick auf eine möglichst vollkommene Renaturierung mittels einer Forstwirtschaft geführt werden sollte, die zu einem naturähnlichen Zustand zurückzuführen hat) ist Holzeinschlag erlaubt, also „Nutzung der natürlichen Ressourcen“ des Waldes, aber nur unter strikter Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien.

Nach diesen Erklärungen machte der Direktor von Romsilva Karasch-Severin noch eine Einschränkung: In den vier Nationalparks des Banater Berglands ist das Areal der unter strengem und vollstem Schutz stehenden Flächen, die staatlich verwaltet werden, etwa 35.000 Hektar groß, macht also etwa elf Prozent des Gesamtwaldbestands des Banater Berglands aus.

Der Nationalpark Semenik – Karasch-Schluchten erstrecke sich zum Beispiel über 36.665 Hektar, von denen 30.743 Hektar bewaldet sind. Im öffentlichen Besitz des Staates befinden sich von der Gesamtfläche 30.184 Hektar (die restlichen rund 6500 Hektar sind im Besitz diverser Privatpersonen). Unter Voll- und strengem Schutz befinden sich in diesem Nationalpark 10.256 Hektar, also etwas weniger als ein Drittel, darunter der letzte Rest europäischen Buchenurwalds im Raum der Nera-Quellen, rund 6000 Hektar.

Worauf es dem Romsilva-Direktor in seinem klärenden Pressegespräch ankam: „Wenn 30.184 Hektar Schutzzonen staatlich verwaltet werden und 10.256 Hektar davon unter strengem Schutz stehen, dann haben wir es in diesem Nationalpark des Banater Berglands mit rund 20.000 Hektar zu tun – den „Pufferzonen“ und den „Zonen nachhaltiger Entwicklung“ – wo Forstarbeiten, also Forstwirtschaft, erlaubt ist, einschließlich Holzernteschläge in den Forsten! Allerdings: Forstarbeiten dürfen ausschließlich aufgrund der Forsteinrichtung durchgeführt werden, die einen Genehmigungsprozess durchmacht, im Fall der National- und Naturparks mit zusätzlichen Restriktionen, wegen der Schutzzonen.“

„Legalität“ für Motorsägen

Auch hier gibt es interessante Beispiele, die den Aussagen des Direktors der staatlichen Forstverwaltung widersprechen. Oberförster Walter Frank, dem es gegen Ende seines Lebens, bereits als Rentner, in vorbildlicher Zusammenarbeit mit der Rumänischen Akademie der Wissenschaften und mit den zu Beginn des neuen Jahrtausends amtierenden Umweltministern diverser politischer Couleur (!) gelungen war, ein relativ großes neues Naturreservat am unmittelbaren Gemeinderand von Ruskberg/Rusca Montană zu etablieren (etwa 6000 Hektar – obwohl er Dokumentationen für fast das Doppelte zusammengetragen hatte), prüfte die jüngste Forsteinrichtung nach (Forsteinrichtungen werden alle zehn Jahre durchgeführt), die offensichtlich geschummelt war, und stellte den betreffenden Forstingenieur von ICAS Bukarest zur Rede, indem er ihm andeutete, alle Nachweise zur Hand zu haben, um ihm die Forsteinrichtungslizenz, also praktisch sein Amt, streitig zu machen. Dieser, verdattert, entschuldigte sich und bat ihn inständig, nur ja keinen casus daraus zu machen, er werde alles „korrigieren“ – also wissenschaftlich korrekt neu machen. Was auch geschah. Und plötzlich konnte dort weniger Holz geschlagen werden als gemäß der Forsteinrichtung einen Monat zuvor.

Der Hintergrund, den Oberförster Frank nur zu gut kannte: Die Leute von der Forsteinrichtung sind extrem schlecht bezahlt und immer für „kleine Aufmerksamkeiten“ empfänglich, die von der Holzmafia großzügig verteilt werden, wenn ein Forst verlockend schönes Holz liefern könnte – aber laut Forsteinrichtung noch nicht geschlagen werden darf... Und wie durch Zauber werden Wälder auf dem Papier der Forsteinrichtung älter, als sie sind, und dürfen plötzlich gefällt werden. Oder in den Forsten (die der Forsteinrichter sich oft gar nicht ansieht, wie uns Walter Frank wiederholt versicherte) tauchen „Probleme“ auf: Schädlingsbefall, Schnee- und Windbrüche, Lichtungsschläge werden nötig usw. So schafft man „Legalität“ für die Motorsägen, wo „von Rechts wegen“ vor- und nachher keine vorhanden war.

Natur schützen, indem Bäume gefällt werden

Unverdrossen erklärt aber der Direktor der Karasch-Severiner staatlichen Forstverwaltung Romsilva: „Bei allen meinen oben erwähnten Präzisierungen informiere ich Sie, dass im Verwaltungskreis Karasch-Severin alle Nutzungsschläge aufgrund der geltenden Gesetze geschehen, wobei die Holzmasse, die geschlagen wird, sich außerhalb der strengen oder  Vollschutzzonen befindet, dass dabei die natürlichen Ökosysteme nicht betroffen sind und auch nicht die Biodiversität in den Zonen der Sonderkonservierung, denn der Holzeinschlag ist ein Akt der Bewirtschaftung der Forste, aufgrund der forstwirtschaftlichen Normen.“

Die „Fotografien mit emotionaler Wirkung“ aus den „autorisierten Holzschlägen“ – „Stümpfe von legal gefällten Bäumen, durchwühlte schlammige Walderde, Baumstämme auf primären Depotplattformen“ – sowie „aufhetzerische Titel“ wie „Kahlschlag“, „illegaler Holzschlag“ und die damit in Zusammenhang gebrachten „Waldhüter, Romsilva, Forstdirektion, Forstamtsbezirke“ usw. seien schwere Imageprobleme für die staatliche Forstwirtschaft und eine „ungerechte Rufschädigung“ der Forstbehörden, denen es durch gute Bewirtschaftung der Wälder gelungen sei, „die Wälder bis zum Alter mehrerer Jahrhunderte zu bringen“.

Wem fehlt  der „gute Wille“?

Dass der Direktor von Romsilva Karasch-Severin an solche Aussagen ehrlich glaubt, daran besteht kein Grund zum Zweifeln. Wohl aber an der von vielen Volontären beobachteten, dokumentierten und beanstandeten konkreten Vorgangsweise in den (geschützten) Wäldern.

Was die Forstverwaltung als „legalen Holzeinschlag“ bezeichnet, scheint den Naturschützern allzu oft wie reinster Naturfrevel und wie gesetzlose Selbstbedienung durch Raubbau in den schönsten Wäldern. Auch das Argument von Ştefan Stănescu, dass keine der Reklamationen der Umweltschützer beim Ministerium für Umweltschutz, der Gewässer und Forste, beim Regionalen Kommissariat für Forste und Jagdwesen, beim Kreiskommissariat der Umweltschutzgarde, beim Polizeiinspektorat des Kreises usw. als berechtigt angesehen wurden, steht grundsätzlich auf wackligen Beinen, weil deren Antworten immer nur auf den Antworten der Forstverwaltung beruhen – die immer wieder die alte Leier von Legalität und Unschuld spielt, ohne noch jemanden  davon überzeugen zu können.

Dass die vielen Umweltschutzorganisationen sämtlich „böswillig“ oder mit „fehlendem guten Willen“ die Dinge rund um die schützenswerten Wälder sehen, wie es der Direktor der staatlichen Forstverwaltung den Medien weismachen möchte, daran darf man angesichts der zunehmenden kahlen Berghänge des Südbanats berechtigt zweifeln.