Rechtsstaatlichkeits-Check für alle EU-Mitgliedstaaten

EU-Kommission reagiert auf Diskriminierungsvorwürfe

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Brüssel/Bukarest (ADZ) - Die EU-Kommission hat am Mittwoch regelmäßige Überprüfungen der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten beschlossen. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, zielt das neue System auf eine „Früherkennung sich abzeichnender Rechtsstaatlichkeitsprobleme“ ab und sieht vor, die Rechtsstaatlichkeitslage in allen Mitgliedstaaten einmal im Jahr zu begutachten.
Der Europäische Gerichtshof habe erst „kürzlich bekräftigt, dass die Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren der EU von entscheidender Bedeutung ist“, sagte der hierfür zuständige Erste Kommissionsvize Frans Timmermans. Potenzielle Konsequenzen im Fall von Verstößen sollen dann mit dem EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten besprochen werden.

Mit dem neuen Grundwerte-Check reagiert die EU-Kommission auf die Vorwürfe etlicher ehemaliger Ostblockstaaten, darunter auch Rumänien, höchst einseitig unter die Lupe genommen zu werden. Regierungschefin Viorica Dăncilă hatte wiederholt eine „Diskriminierung“ ihres Landes durch den bisher bestehenden Kooperations- und Kontrollmechanismus (CVM) beklagt, während andere EU-Staaten überhaupt nicht überprüft würden.