Regierung beschließt Brückentage für 2023

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Bukarest (ADZ) – Laut jüngstem Regierungsbeschluss gelten der 23. Januar, der 2. Juni und der 14. August als Brückentage zwischen den gesetzlichen Feiertagen der Vereinigung der Rumänischen Fürstentümer (24. Januar), des Weltkindertages (1. Juni) sowie Mariä Himmelfahrt (15. August) und dem Wochenende. Der Beschluss gilt nicht für Arbeitsstätten, an denen die Tätigkeit aufgrund des Produktionsprozesses nicht unterbrochen werden kann, für Richter, Gerichtsangestellte und Beteiligte an Verfahren mit Frist an den Brückentagen.